Das ärgert beim Einkauf:

Knorr Suppenliebe Rindfleisch Suppe

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Rindfleischsuppe mit Rindfleischextrakt statt Rindfleisch
getaeuscht

Fleischbrühen oder -suppen können entweder aus Fleisch oder aus Fleischextrakt hergestellt sein. Nicht offiziell geregelt, sondern lediglich nach den Richtlinien des Verbandes der Suppenindustrie muss eine Rindfleisch Suppe kein stückiges oder faseriges Rindfleisch enthalten, sondern darf aus Fleischextrakt hergestellt sein. Es ist aus Sicht der Verbraucherzentrale nachvollziehbar, dass der Verbraucher von einem Produkt, welches sich „Rindfleisch Suppe“ nennt, relevante Mengen an Rindfleisch erwartet. Aus unserer Sicht sollte zudem der Produktname oder ein ergänzender Hinweise die Hauptzutat, hier die Nudeln benennen.

Auf der Verpackung steht "Rindfleischsuppe" nicht "Nudelsuppe mit Rindfleisch-Extrakt" sondern riesengroß "Rindfleischsuppe" kräftig & würzig. Nach dem Lesen der Inhaltsstoffe bemerkt man das diese Suppe gerade Mal 0,4 % Rindfleisch-Extrakt enthält. Logisch das eine Tütensuppe nicht aus 100 % Rindfleisch besteht, es müsste doch deutlich mehr eines Bestandteils enthalten sein, um das Produkt danach zu benennen. Sonst nenne ich demnächst Tomatensaft mit 2 % Zitrone auch Zitronensaft. Ist nur rot und dickflüssig ;-)
Verbraucher aus Schwielowsee vom 29.02.2016

Darum geht’s:

Bei dem Produkt Knorr Suppenliebe Rindfleisch Suppe handelt es sich um ein Trockenprodukt für eine klare Instantsuppe mit Nudeln als Einlage. Die Nudeln machen 79 % des Gesamtgewichtes aus. Getrocknetes Fleisch in stückiger oder faseriger Form kommt in der Zutatenliste nicht vor, sondern lediglich 0,4 % Fleischextrakt.

Das ist geregelt:

Laut Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel nicht irreführen, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Dazu zählt auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels.

Eine gesetzliche Regelung, ob eine Rindfleisch Suppe auch Rindfleisch in stückiger oder faseriger Form enthalten muss, gibt es nicht. Eine Orientierungshilfe können jedoch die europäischen Beurteilungsmerkmale für Brühen und Consommés der EG Vereinigung der Suppenindustrie-Verbände (FAIBP) für Brühen sein. Sie sehen für einen Liter Fleischbrühe nicht weniger als 10 g Fleisch oder stattdessen nicht weniger als 0,67 g Fleischextrakt vor. In den Richtlinien zur Beurteilung von Suppen und Soßen des deutschen Verbandes der Suppenindustrie muss nur dann in einer Rindfleischsuppe auch Rindfleisch enthalten sein, wenn besonders auf die Einlage Rindfleisch hingewiesen wird. Die bloße Bezeichnung Rindfleischsuppe stellt danach noch keinen solchen besonderen Hinweis dar.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Richtlinien und Beurteilungsmerkmale der Herstellerverbände können die Marktsituation und damit die gängige Praxis widerspiegeln. Sie legen jedoch nicht fest, was aus Verbrauchersicht wünschenswert wäre. Der Verbraucher erwartet unseres Erachtens aufgrund der Bezeichnung des Produktes als Rindfleisch Suppe zu Recht ein Lebensmittel, das Rindfleisch enthält und nicht eine Suppe, bei der Nudeln über dreiviertel der Zutaten stellen.

Fazit:

Unserer Meinung nach können solche falschen Erwartungen nur dann ausgeschlossen werden, wenn das Produkt tatsächlich relevante Mengen an Rindfleisch enthält oder der Produktname die wahre Beschaffenheit widerspiegelt, also beispielsweise „Nudelsuppe mit Rindfleischextrakt“ lautet.

Stellungnahme der Unilever Deutschland GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Klare Suppen werden traditionell durch das Auskochen von Fleisch hergestellt. Es entsteht ein Fond, der die Basis für die Suppe bildet. Knorr verwendet hochkonzentrierten und geschmacksintensiven Rindfleischextrakt, von dem nur eine geringe Menge benötigt wird, um der Suppe ihren typischen Geschmack zu verleihen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.