Landkrone Bio-Margarine
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Durch die alleinige Abbildung einer Sonnenblume kann der Eindruck erweckt werden, dass der Fettanteil der Pflanzenmargarine ausschließlich oder zumindest hauptsächlich aus Sonnenblumenöl besteht. Enthält die Margarine jedoch mehr Palmöl und Kokosöl, können sich Verbraucher getäuscht sehen. Der Anbieter sollte die Abbildung an den tatsächlichen Inhalt anpassen oder bereits auf der Schauseite angeben, welche Fette und Öle enthalten sind.
Wenn mit Nachhaltigkeit geworben wird, sollte unmissverständlich angegeben sein, welche Kriterien das Lebensmittel erfüllt, die es von vergleichbaren Produkten unterscheidet.
Beschwerde
Kommt als Sonnenblumenmargarine daher, enthält aber hauptsächlich Palmöl, [Anm. der Redaktion: Pflanzliche Fette (Palmöl und Kokosöl)].
Verbraucherin aus Berlin vom 07.02.2017
Darum geht’s:
Der Packungsdeckel der „Landkrone Bio-Margarine“ bildet die Blüte einer Sonnenblume ab. Insgesamt ist der Deckel in einem sonnig-gelben Farbton mit einzelnen Blütenblättern der Sonnenblume gestaltet. Unterhalb des Produktnamens steht der Hinweis „Zum Braten, Kochen, Backen und aufs Brot“. Erst auf der Becherseite kann der Verbraucher der Zutatenliste entnehmen, dass die Margarine aus den pflanzlichen Fetten Palmöl und Kokosöl sowie zu 39 Prozent aus Sonnenblumenöl besteht. Die Bezeichnung lautet „Bio-Pflanzenmargarine“.
Weiterhin ist der Verbraucherzentrale folgende Angabe unterhalb der Zutatenliste aufgefallen: „Das enthaltene Palmöl stammt aus nachhaltigen Projekten“. Zu den „nachhaltigen Projekten“ gibt es keine weiteren Erklärungen auf der Verpackung.
Das ist geregelt:
Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung des Lebensmittels unzulässig.
Die Angabe „nachhaltig“ ist lebensmittelrechtlich nicht geregelt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Art und Weise der bildlichen Darstellung können bei Verbrauchern den Anschein erwecken, dass der Fettanteil der Bio-Margarine ausschließlich oder zumindest hauptsächlich aus Sonnenblumenöl besteht. Überwiegen andere Fette wie in diesem Fall Palmöl und Kokosöl können sich Verbraucher getäuscht sehen.
Auf der Verpackung wird der Hinweis zur Nachhaltigkeit nicht weiter erläutert. Verbraucher sollten klar erkennen können, durch welche Kriterien sich diese „nachhaltigen Projekte“ auszeichnen.
Fazit:
Abbildungen von Zutaten sollten einen realistischen Eindruck über die Zusammensetzung eines Produktes vermitteln.
Wenn mit Nachhaltigkeit geworben wird, sollte unmissverständlich angegeben sein, welche Kriterien das Lebensmittel erfüllt, die es von vergleichbaren Produkten unterscheidet.
Stellungnahme der Landkrone GmbH, Hamburg
Kurzfassung:
Als Sonnenblumenmargarine wird „Einöl-Margarine“ bezeichnet. Für die streichfähige Konsistenz wird Sonnenblumenöl dabei anteilig gehärtet. Dieser „Eingriff“ in die natürliche Beschaffenheit ist bei Landkrone Bio Margarinen nicht erlaubt. Diese werden aus pflanzlichen Ölen und von Natur aus festen Fetten der Ölpalmen aus RSPO-nachhaltigen Projekten der Lieferkettenmodelle SG und IP hergestellt.
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.