Das ärgert beim Einkauf:

Le Rustique Herzhaft

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Widerspruch: Mit Rinde serviert, aber Hinweis „Rinde vor Verzehr zu entfernen“
getaeuscht

Durch die optische Darstellung des Käses mit Rinde auf einer Brotscheibe und dem daneben stehenden Hinweis Serviervorschlag ist es aus unserer Sicht verständlich, dass Verbraucher beim Kauf davon ausgehen, dass die Rinde zum Verzehr geeignet ist. Ein gegensätzlicher Hinweis auf der Rückseite verunsichert Verbraucher zu Recht. Der Anbieter sollte widersprüchliche Aufmachungen/Aussagen vermeiden und entweder Käse ohne Rinde zeigen oder den Warnhinweis entfernen.

In Ihrem Artikel über diese Käsesorte beschreiben Sie, dass auf dem Etikett ein Hinweis sei, dass die Rinde nicht zu Verzehr geeignet sei. Dem ist nicht so. Es ist weiterhin in dem Käse Natamycin enthalten, und weder auf der Rückseite noch Vorderseite ein dementsprechender Hinweis. Ebenso immer noch eine graphische Darstellung von Käsescheiben auf einem Vollkornbrot mit Käserinde! Eine Ignoranz ohne gleichen, dass diese Firma trotz Aufruf keine Reaktion zeigt.
Verbraucher aus Berlin vom 22.11.2016

Auf der Vorderseite der Verpackung ist als Serviervorschlag ein belegtes Käsebrot mit Rinde abgebildet. Im Kleingedruckten auf der Rückseite (nur mit Lupe lesbar) steht: "Konservierungsstoffe Natamyzin - Lysozym (gewonnen aus Ei) Wir empfehlen die Rinde vor dem Verzehr zu entfernen".
Verbraucher aus Wunstorf vom 31.07.2013

Käse als Scheibe wird vorn MIT Rinde auf dem Brot gezeigt (Serviervorschlag). Auf der Rückseite erfolgt der Hinweis: "Wir empfehlen die Rinde vor dem Verzehr zu entfernen". Der Käse ist mit Natamycin behandelt, dessen Verzehr aus Gründen der Resistenzbildung gegen Antibiotika kritisch beurteilt wird. Trotzdem vermittelt mir LE RUSTIQUE eindeutig, ich könne den Käse mit Rinde auf Brot verzehren. Ich halte das für eine gesundheitsgefährdende Verbrauchertäuschung, auch wenn der Hinweis Serviervorschlag enthalten ist. Den hätte ich auf das Brot, den Salat und die Tomate bezogen, nicht aber darauf, dass der Käse auch noch nicht fertig ist und ich die Rinde noch abschneiden sollte. Immerhin liegt er schon auf dem Brot.
Verbraucherin aus Brunsbeck vom 26.10.2012

Darum geht’s:

Die Packung mit halbfestem Käse in Scheiben zeigt auf der Schauseite eine mit Käsescheiben belegte Brotscheibe, daneben ein Salatblatt, eine Tomate und eine Serviette. Die Käsescheiben auf dem Brot sind mit Rinde. Darunter steht „Serviervorschlag“. Auf der Rückseite steht im Anschluss an die Zutatenliste „Wir empfehlen die Rinde vor dem Verzehr zu entfernen“. Eine Begründung für diese Empfehlung erfolgt nicht. Es scheint jedoch naheliegend, dass sich dieser Hinweis auf die Behandlung der Rinde mit dem antimykotisch wirksamen Natamycin bezieht. Seit längerem erhalten Verbraucher aufgrund einer Bewertung des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) von 2003 die Empfehlung, mit Natamycin behandelte Käserinde vor dem Verzehr zu entfernen.

Das ist geregelt:

Laut der EU-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe ist Natamycin als Lebensmittelzusatzstoff (E 235) ausschließlich zur Oberflächenbehandlung von halbfestem und festem Schnittkäse, Hartkäse und getrockneten, gepökelten Wurstsorten zugelassen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Über den Verzehr von Lebensmitteln mit Natamycin gelangt die antimykotisch wirksame Substanz in den Dickdarm, wo sie theoretisch die Mikroflora des Darmes beeinflussen und Antibiotikaresistenzen verursachen kann. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Januar 2012 seine Einschätzung von 2003 von Natamycin als Oberflächenbehandlungsmittel für Lebensmittel erneut geprüft. Anlass war eine Bewertung des Zusatzstoffes durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in 2009. Die EFSA bewertete laut BfR die Resistenzproblematik durch Natamycin für die bei Lebensmitteln erlaubten Einsatzbereiche als vernachlässigbar. Da die Substanz weiterhin als Wirkstoff von Medikamenten in der Humanmedizin angewendet wird, hat sich das BfR 2012 erneut gegen eine Ausweitung der Einsatzbereiche für Natamycin ausgesprochen (siehe Link rechte Spalte).
Die Aufmachung der Verpackung suggeriert Verbrauchern eine essbare Rinde. Der widersprüchliche Hinweis an anderer Stelle der Verpackung, die Rinde nicht mitzuverzehren, verunsichert Verbraucher zu Recht. Zumal sie keine Erklärung für diesen Widerspruch auf der Verpackung finden.

Fazit:

Anbieter sollten grundsätzlich widersprüchliche Aufmachungen/Hinweise auf Lebensmittelverpackungen vermeiden. Im vorliegenden Fall sollte entweder der Käse ohne Rinde auf dem Brot liegen oder der Warnhinweis verschwinden, wenn keine gesundheitlichen Bedenken gegen den Verzehr sprechen.

Stellungnahme der Compagnie des Fromages & Richemonts, Vire/Frankreich

Eine Stellungnahme auf die Anfrage der Verbraucherzentrale vom 07.03.2013 liegt bisher nicht vor.

Ergebnis

Durch eine Verbrauchermeldung im November 2016 haben wir erfahren, dass der Hersteller inzwischen den Warnhinweis auf der Rückseite entfernt hat.
Dennoch zeigt die Abbildung nach wie vor eine essbare Rinde und laut Zutatenverzeichnis ist weiterhin der Konservierungsstoff Natamycin enthalten. Da vom Verzehr von mit Natamycin behandelter Käserinde offiziell abgeraten wird, bleibt der Widerspruch zwischen Abbildung und Inhalt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.