So haben Hersteller reagiert:

Lidl entfernt den Hinweis zur Behandlung der Schale von „Bio-Zitronen“

Änderung: Ob die Schalen der als Bio angebotenen Zitronen unbehandelt ist, war beim Angebot in der Filiale nicht eindeutig. Den widersprüchlichen Hinweis hat Lidl entfernt.
Geändert

Lidl bewarb in der Filiale Zitrusfrüchte als „bio“ und teilweise mit „Schale unbehandelt“. Auf den entsprechenden Angebotsschildern stand jeweils kleingedruckt der Hinweis „Schale nicht zum Verzehr geeignet“. Ob die Schalen der Zitrusfrüchte behandelt waren, blieb somit unklar. 

Bis dato bin ich davon ausgegangen, dass Bio-Produkte (in diesem Fall Früchte) unbehandelt produziert, geerntet, transportiert und zum Verkauf angeboten werden. Das heißt, sie können verzehrt werden einschließlich der Schale.
Wie Sie den beiliegenden Fotos entnehmen können, sind alle Früchte, unabhängig davon, ob BIO oder nicht, mit den gleichen Insektiziden, Pestiziden (Imazalil, Orthophenylphenol, Thiabendazol, Propiconazol) etc. behandelt worden sind. Wie ist das möglich?
Verbraucher aus Eschborn vom 07.11.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Bewerbung im Handel

Es kann nicht sein, dass Lidl Zitrusfrüchte als „bio“ bewirbt und gleichzeitig auf die Behandlung der Schale mit Stoffen wie Imazalil hinweist. Es muss eindeutig erkennbar sein, dass die Schale der Früchte verzehrt werden kann.

Darum geht’s:

Auf den Preisschildern kennzeichnet Lidl für ein Monatsangebot Zitrusfrüchte aus biologischer Landwirtschaft im Kleingedruckten jeweils mit dem Hinweis „Schale nicht zum Verzehr geeignet: konserviert mit Imazalil, Orthophenylphenol, Thiabendazol, Propiconazol“. 
Auf einem der Schilder steht zusätzlich unterhalb von „Bio Zitrone“ der Hinweis „Schale unbehandelt“. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und für die Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Verordnung verbietet irreführende Informationen, unter anderem in Bezug auf Art, Identität und Eigenschaften von Lebensmitteln.
Laut Öko-Verordnung sind für Zitrusfrüchte keine Konservierungsstoffe zugelassen. Lediglich in einem speziellen Fall darf Carnaubawachs als Konservierungsstoff eingesetzt werden. Mehr dazu steht in diesem Beitrag.. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Widersprüchlichen Angabe sind nicht hinzunehmen. Im Unterschied zu konventionellen Zitrusfrüchten kann die Schale von Bio-Früchten zum Kochen oder Backen verwendet werden. Daher sind Angaben zur Behandlung der Schale kaufentscheidend und Käufer:innen müssen sich darauf verlassen können.

Fazit:

Lidl sollte widersprüchliche Angabe korrigieren.

Stellungnahme der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, Bad Wimpfen

Kurzfassung:
Die genannten Bio-Produkte waren mit Aktionspreisschildern gekennzeichnet. Dabei wurden kurzzeitig die Behandlungsmittel der konventionellen Ware angegeben. Der Fehler wurde in KW46 bemerkt und die Preisschilder sofort angepasst. Trotz der fehlerhaften Preisschilder handelt es sich bei den Bio-Zitrusfrüchten um Produkte in Bio-Qualität, die nach Bio-Standards produziert und nicht behandelt wurden.

Ergebnis

Das Handelsunternehmen Lidl hat die widersprüchlichen Angaben zur Behandlung der Zitronenschalen entfernt.