Das ärgert beim Einkauf:

Milbona Cremosano Creme zum Kochen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Mindesthaltbarkeitsdatum mit schwarzer Schrift auf dunkelviolettem Grund kaum lesbar
getaeuscht

Das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Produkt ist auch aus Sicht der Verbraucherzentrale kaum zu erkennen. Die schwarze Schriftfarbe auf dunkelviolettem Untergrund erschwert die Auffindbarkeit und Lesbarkeit der Angabe. Der Anbieter muss hier dringend nachbessern und das Datum in einem deutlichen Kontrast zwischen Schriftfarbe und Untergrund angeben.

Dadurch, dass das MHD in schwarz auf violettem Hintergrund gedruckt ist, kann man es so gut wie gar nicht lesen. Stellenweise reißt man es bei Öffnung der Verpackung auch mit ab.
Verbraucherin aus Werdohl vom 29.07.2016

Darum geht’s:

Die Flasche ist mit einer weißen Folie bezogen, die im oberen Viertel dunkelviolett eingefärbt ist und den Flaschendeckel mit einschweißt. Am oberen Flaschenrand ist das Mindesthaltbarkeitsdatum mit schwarzer Punktschrift aufgedruckt. Der Farbkontrast ist sehr gering und das Schriftbild ist undeutlich. Beim Öffnen der Flasche wird der obere Teil der Folie aufgerissen, sodass die Gefahr besteht, dass der Aufdruck mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum beschädigt oder entfernt wird.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass alle Pflichtangaben, zu denen auch das Mindesthaltbarkeitsdatum zählt, deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft angebracht sind und eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimeter bezogen auf die „x-Höhe“ haben. Zudem sollten die Anbieter auf Schriftstärke, Farbkontraste u. a. m. achten. Konkrete Angaben der EU-Kommission zur Lesbarkeit stehen noch aus.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wie gut die Kennzeichnung auffindbar und lesbar ist, hängt nicht nur von der Schriftgröße ab, sondern zum Beispiel auch von dem Kontrast zwischen der Farbe der Schrift und der des Untergrunds. Die Verbraucherzentrale hält den Kontrast in diesem Fall für zu gering. Dadurch reduzieren sich die Auffindbarkeit und Lesbarkeit. Je nach Lichtverhältnissen und ist es daher möglich, dass Verbraucher die Angabe nicht finden oder nicht lesen können. Zudem kann die wichtige Information verloren gehen, wenn beim Öffnen der Flasche die Folie mit dem Schriftzug entfernt wird.

Fazit:

Der Anbieter muss einen Kontrast zwischen Verpackungshintergrund und Aufschrift schaffen und den Aufdruck so auf der Flasche positionieren, dass dieser dauerhaft lesbar und verfügbar bleibt.

Stellungnahme der Molkerei Gropper GmbH & Co. Vertrieb KG, Pfaffenhofen

Kurzfassung:

Wir haben uns vor einiger Zeit erneut mit der Verpackung von „Milbona“ Cremosano befasst und eine Neugestaltung angestoßen. Die Neugestaltung des Verpackungs-Sleeves ist in der Umsetzung. Bis die neue Verpackung in den Handel kommt, kann jedoch noch etwas Zeit vergehen, da wir das vorhandene Verpackungsmaterial aus betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten aufbrauchen möchten.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.