Müllermilch Zero
Zusammenfassung
Der Anbieter bewirbt sein Produkt mit „Zero“ und „0% Zuckerzusatz“, obwohl das Milchgetränk knapp fünf Prozent Zucker enthält. Das ist verwirrend und kann Verbraucher:innen täuschen. Der Anbieter sollte die unverständliche Werbung entfernen und das Produkt eindeutig mit einer Angabe wie „ohne Zuckerzusatz“ kennzeichnen.
Beschwerde
Bezeichnung ZERO, obwohl zuckerhaltig!
Die Bezeichnung ZERO ist auf Getränken zu finden die Zuckerfrei sind. Beispiel Coca-Cola ZERO oder Fanta ZERO. Die Bezeichnung Müllermilch ZERO 0% erweckt den Eindruck, als sei das Produkt Zuckerfrei. Gemeint ist aber 0% Zuckerzusatz. Das Produkt hat fast 5g pro 100g an Zucker.
Verbraucher aus Hagenbach vom 25.07.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Werbung „Zero“ und „0% Zuckerzusatz“ ist missverständlich, zumal das Produkt knapp fünf Prozent Zucker enthält. Der Anbieter sollte die Werbung entfernen und das Produkt stattdessen eindeutig mit einer Angabe wie „ohne Zuckerzusatz“ kennzeichnen.
Darum geht’s:
Der Anbieter bewirbt das Milchmischgetränk mit den Angaben „Zero“ sowie „0%“ und darunter „Zuckerzusatz“. Es enthält laut Zutatenliste – neben fettarmer Milch und Buttermilch – keinen zugesetzten Zucker, sondern kalorienfreie Süßungsmittel sowie modifizierte Stärke, Zusatzstoffe, natürliches Vanillearoma und Vitamine. Die Nährwerttabelle zeigt einen Zuckergehalt von 4,9 Prozent.
Das ist geregelt:
Laut Health-Claims-Verordnung dürfen Anbieter die Angabe „Ohne Zuckerzusatz“ nur verwenden, wenn ein Lebensmittel keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält. Wenn das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält, sollte auf dem Etikett zusätzlich der Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ stehen.
Die Angabe „zuckerfrei“ sowie jegliche Angabe mit gleicher Bedeutung ist der Verordnung zufolge nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält.
Informationen über Lebensmittel müssen zudem zutreffend, klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein.. Das ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Hinweise „Zero“ und „0% Zuckerzusatz“ sind missverständlich. Verbraucher:innen können die null Prozent auf den Zuckergehalt beziehen und ein zuckerfreies Getränk erwarten. Dass das Milchmischgetränk laut Nährwerttabelle knapp fünf Prozent Zucker enthält, kann daher verwirren. Der enthaltene Zucker stammt offenbar aus der Milch, doch der vorgeschriebene Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ fehlt.
Fazit:
Der Anbieter sollte die unverständliche Werbung entfernen und das Produkt eindeutig mit einer Angabe wie „ohne Zuckerzusatz“ sowie dem Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ kennzeichnen.
Stellungnahme der Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG, Aretsried
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 26.08.2021 hat die Molkerei Alois Müller GmbH nicht geantwortet.