Das ärgert beim Einkauf:

Orangetti Zartbitter-Orangen-Confect

Name und Abbildung vermitteln Schokolade und Orangen als Zutaten, stattdessen stecken im Konfekt Pflanzenfett, Kakaopulver und Aroma.
getaeuscht

Die Aufmachung des Konfekts vermittelt Orangen und Schokolade als Zutaten, stattdessen stecken im Produkt Pflanzenfett, Aroma und Kakaopulver. Verbraucher:innen erhalten so einen falschen Eindruck von der Zusammensetzung. 
Der Anbieter sollte die Aufmachung der Zusammensetzung anpassen.

Auf der Vorderseite des Produkts sieht man eine Orangenspalte die auf einer dunkelbraunen Flüssigkeit schwimmt. Aufgrund der Produktbezeichnung "Zartbitter"-Orangen-Confect hält man diese Flüssigkeit für Schokolade. 
In Wahrheit sind im Produkt nur Kakaopulver und Milchpulver enthalten, die Kakaobutter wurde durch Palm- und Kokosfett ersetzt, Orangen sind überhaupt nicht enthalten, nur 0,12% Orangenaroma!
Verbraucher aus Haan vom 07.04.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Aufmachung des Konfekts vermittelt Orangen und Schokolade als Zutaten, stattdessen stecken im Konfekt Pflanzenfett, Aroma und Kakaopulver.

Darum geht’s:

Auf dem Produkt mit dem Namen „Zartbitter-Orangen-Confect“ ist prominent eine Orangenscheibe in dunkelbrauner, flüssiger Creme abgebildet. Die Creme sieht aus wie geschmolzene Schokolade. Im Zutatenverzeichnis sind hinter Pflanzenfetten und Zucker Kakao, dahinter diverse andere Zutaten sowie natürliches Orangenaroma und Aroma aufgeführt. Schokolade, Kakaobutter oder Orangensaft, -schale oder weitere Orangenbestandteile sind nicht enthalten. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das sind wesentliche Grundsätze in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Laut Kakaoverordnung muss Schokolade mindestens 35 Prozent Gesamtkakaotrockenmasse enthalten, davon mindestens 18 Prozent Kakaobutter und mindestens 14 Prozent fettfreie Kakaotrockenmasse. Die Begriffe „Konfekt/ Confect“ sowie Zartbitter sind rechtlich nicht definiert. 
Laut der Zuckerwarenrichtlinie des Lebensmittelverbands werden unter „Konfekt“ Zuckerwaren in mundgerechter Größe verstanden. Dieser Begriff wird demnach meist für höherwertige Zuckerwaren mit Hinweisen auf wert- oder geschmackbestimmende Zutaten verwendet.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Abbildung einer Orangenspalte, die vermeintlich in flüssige Schokolade getaucht wird, vermittelt den Eindruck, das Produkt enthalte Bestandteile der Orange, beispielsweise Orangensaft oder Orangenschale, sowie Schokolade. Den Namen „Zartbitter-Orangen-Confect“ halten wir für täuschend, da die Angabe „Zartbitter“ üblicherweise im Zusammenhang mit Schokolade verwendet wird. Durch die goldene Schrift und das DLG-Siegel entsteht insgesamt der Eindruck eines hochwertigen Produkts. 
Tatsächlich besteht das Konfekt im Wesentlichen aus Kokos- und Palmkernfett sowie Zucker. Statt Zartbitter-Schokolade ist eine unbekannte Menge Kakaopulver enthalten, Kakaobutter als typischer Bestandteil der Schokolade fehlt. Statt Orangensaft oder Orangenschale stecken natürliches Orangenaroma sowie Aromen und Farbstoff im Produkt. Insgesamt passt die Aufmachung nicht zur Zusammensetzung.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Aufmachung der Zusammensetzung anpassen, das Wort „Zartbitter“ entfernen und einen Hinweis auf Aroma auf die Schauseite setzen. 

 

Stellungnahme der Eichetti Confect Spezialitäten A. Eichelmann GmbH & Co. KG, Werneck

Kurzfassung:

Im Jahr 2008 erfolgte die Entwicklung von Orangetti Zartbitter-Orangen-Confekt. Dabei wurden die Zuckerwaren-Richtlinien zugrunde gelegt, zu denen dieses Produkt zählt. Die Verkehrsbezeichnung „Zartbitter-Confect mit Orangencremefüllung (50%)“ beschreibt die Zusammensetzung des Produktes. Die Zugabe des natürlichen Aromas erfolgt in die Cremefüllung. Es besteht keine Verwechslungsgefahr mit Schokolade.