Das ärgert beim Einkauf:

Premium Dessert, Beispiel Sorte Erdbeere

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Alkoholgehalt nicht auf den ersten Blick erkennbar
getaeuscht

Ein Hinweis auf Alkohol in Lebensmitteln sollte unabhängig von der Menge bereits auf den ersten Blick zu sehen sein, d.h. auf der Vorderseite der Verpackung stehen. Das alkoholhaltige Produkt kann ansonsten von Kindern und Jugendlichen oder von erwachsenen Verbrauchern, die auf jeglichen Alkohol verzichten sollen oder wollen, gegessen werden.

Das Dessert enthält Alkohol, was ich erst nach dem Einkauf durch den Blick auf die Zutatenliste feststellte. Aldi bietet vier verschiedene Sorten an. Da bei zwei Sorten auf der Vorderseite darauf hingewiesen wird, dass Alkohol enthalten ist, bin ich davon ausgegangen, dass die Sorten, die diesen Hinweis nicht enthalten, frei von Alkohol sind. Mit einer Freundin, die vor Kurzem Mutter geworden ist und stillt, wollte ich das Dessert verzehren. Gerade mit diesem Hintergrund frage ich mich, warum nicht alle der vier Sorten einen Alkoholhinweis enthalten.
Frau S. aus Fulda vom 20.11.2013

Darum geht’s:

Das belgische Premium Dessert wird bei Aldi Süd in vier Sorten, Erdbeere, Cheesecake – Rote Früchte, Double Chocolate und Praliné, angeboten. Zwei Sorten tragen auf der Schauseite ein Label „enthält Alkohol“ und zwei Sorten nicht. Auf der Rückseite steht kleingedruckt unterhalb der Zutatenliste wie viel Prozent Alkohol in den Desserts stecken. Die Sorten mit dem Hinweis auf Alkohol enthalten 1,6 % und 2 % Ethylalkohol, die beiden Sorten ohne den Hinweis jeweils 1 % Ethylalkohol.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Menschen, die auf Alkohol verzichten müssen oder möchten, werden nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht ausreichend informiert. Für Kinder und Jugendliche, die weder Alkohol konsumieren, noch sich über einen frühzeitigen Konsum an den Geschmack gewöhnen sollten, stellt dies ebenso eine Gefahr dar wie für trockene Alkoholiker, die aus gesundheitlichen Gründen auf jeglichen Alkohol und dessen Geschmack verzichten müssen oder möchten.
Eine klare Information der Verbraucher ist nur zu gewährleisten, wenn auf der Vorderseite in direkter Nähe zur Produktbezeichnung auf die Verwendung von Alkohol hingewiesen wird. Die Differenzierung des Anbieters, die Desserts mit 1 % Ethylalkohol nicht und die mit 1,6 und 2 % Ethylalkohol mit einem Warnhinweis zu versehen, ist für Verbraucher nicht nachvollziehbar.

Fazit:

Der Anbieter sollte alle Produkte, die Alkohol enthalten, auf der Schauseite mit dem Warnhinweis kennzeichnen.

Stellungnahme der VerBau sa/nv, Leuze-en-Hainaut/Belgien

Auf die Bitte um Stellungnahme der Verbraucherzentrale vom 21.11.2013 liegt bisher kein Antwortschreiben vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.