So haben Hersteller reagiert:

Probiotisches wird zu fermentiertem Getränk

Änderung: Die Eußenheimer Manufaktur® bezeichnet „ProTop Base Bio” nicht länger als probiotisches Getränk.
Geändert

Die Eußenheimer Manufaktur® hat nach einem rechtlichen Verfahren Korrekturen im Online-Shop vorgenommen: Statt der unvollständigen und uneinheitlichen Angaben zu den Zutaten des fermentierten Getränks kennzeichnet der Anbieter nun an einer Stelle die verwendeten Zutaten. Weiterhin ist die nicht zugelassene  Angabe „probiotisch“ auf dem Etikett der abgebildeten Flasche im Oktober 2023 durch „fermentiert“ ersetzt. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte die Firma in Zusammenhang mit allen angebotenem Lebensmitteln den Begriff „probiotisch“ entfernen.

Auf dem Etikett ist die Rede von Probiotika, was eine nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe darstellt. 
Des Weiteren sind nicht alle Inhaltsstoffe aufgeführt. Unter Zutaten steht unter anderem "Bitterkräuter nach H. v. Bingen", was eine nicht transparente Beschreibung ist, und die Aufführung der Inhaltsstoffe ist nicht vollständig (siehe am Ende "uvm.").
Verbraucher aus Kirchzarten vom 21.07.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Die Werbung für das Produkt ist übertrieben und unseriös, da es keine wissenschaftlichen Nachweise für die verwendeten gesundheitsbezogenen Aussagen gibt. Diese nicht zutreffenden Aussagen zur Gesundheit sollte der Anbieter entfernen und darüber hinaus Angaben zu den Zutaten im Online-Shop einheitlich und vollständig kennzeichnen.

Darum geht’s:

Die Eußenheimer Manufaktur® UG bietet das Produkt „ProTop Base Bio“ in ihrem Online-Shop an als „probiotisches Enzymgetränk aus fermentierter Topinambur und Bitterkräuter zur Unterstützung des Säure-Basen-Haushalts“. Es folgen Angaben wie

  • „fördert eine aktive Dünndarm- und Magenfunktion“
  • „unterstützend zur Magen- und Dünndarmfunktion“.
  • „lösen von Giftstoffen“
  • „entzündungshemmend“

In der Beschreibung steht unter „Zutaten/Inhalt“:
Probiotisch fermentierte Topinambur und Bitterkräuter nach Hildegard v. Bingen (Andorn, Artischocke, Bitterdistel, Bitterklee, Chinarinde, Enzianwurz, Engelwurz, Galgant, Ingwer, Kardamonsamen, Kurkuma, Löwenzahn, Mariendistelkraut)

Auf einer abgebildeten Flasche mit der Angabe „probiotisches Nahrungsergänzungsmittel“ im Online-Shop steht nach dem Begriff „Zutaten“:
„Saft aus fermentierter Topinambur, Bitterkräuter nach H. v. Bingen, Bifido-lactis, -longum, -acidophilus, Lactobacillus –casei, -rhamnosis, -salivarius, -lactis uvm.“

Das ist geregelt

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielweise über die Art des Lebensmittels und dessen Zusammensetzung. Dies ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Unternehmen dürfen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Es gibt keine zugelassenen Claims für den Begriff probiotisch.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Online-Werbung für das fermentierte Getränk ProTop Base Bio stellt angebliche gesundheitliche Vorzüge aufgrund der Zusammensetzung heraus. Aus Sicht der Verbraucherzentrale handelt es sich dabei um gesundheitsbezogene Angaben, die wissenschaftlich nachgewiesen sein müssen um eine Zulassung zu erhalten. Das ist hier aber nicht der Fall. Daher sollten die unseriösen Werbeaussagen unterbleiben. 
Außerdem sollten Angaben zur Zusammensetzung des Produkts sowohl einheitlich als auch vollständig sein.

Fazit:

Der Anbieter sollte die unseriösen gesundheitsbezogenen Aussagen entfernen sowie die Zutaten beim Angebot einheitlich und vollständig kennzeichnen.

Stellungnahme der Eußenheimer Manufaktur® UG, Eußenheim

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 09.12.2021 liegt keine Antwort vor.

Geändert

Ergebnis

Produktkategorie, Pro Top, em-ug.de, 23.10.2023

Der Anbieter hat die Angaben im Online-Shop mehrfach überarbeitet: So wurden kritisierten Angaben für das Produkt entfernt und die Zutatenliste angepasst.
Weiterhin ist Lebensmittelklarheit bei einem Marktcheck im Jahr 2023 aufgefallen, dass auf dem aktuellen Frontetikett „probiotisches Getränk“ durch „Bio-Fermentgetränk“ ersetzt wurde. Jedoch taucht der Begriff „probiotisch“ auf der Webseite an anderen Stellen in Zusammenhang zu den angebotenen Lebensmitteln auf, beispielsweise bei der Produktkategorie „Pro Top“. Da es für „probiotisch“ als Eigenschaft für Lebensmittel keine Zulassung gibt, sollte die Eußenheimer Manufaktur den Begriff durchgängig entfernen.