Schäfermeier Leberwurst mit Kalbfleisch, ehemals Schäfermeier Kalbsleberwurst
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
Auf der Packung wird das Produkt als Kalbsleberwurst bezeichnet. Ich hatte mir vor dem Kauf aber leider die Inhaltsstoffe nicht näher angeschaut. Diese Wurst besteht aus 51 %Schweinefleisch, 28 % Schweineleber, 15 % Kalbsfleisch, Zwiebeln, Kochsalz, Gewürzen, Senf, Sellerie usw. Kein Wunder, dass sie dann nach Schweineleber schmeckt!!
Verbraucherin aus Lippstadt vom 22.10.2016
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:
Zusammenfassung:
Entgegen der Bezeichnung „Kalbsleberwurst“ auf dem Etikett enthält die Wurst weder Kalbsleber noch besteht sie ausschließlich aus Rind- oder Kalbfleisch. Die Kunststoffhülle der Wurst wiederum trägt die Bezeichnung „Kalbfleisch-Leberwurst“. Der Hersteller sollte die Bezeichnung der Wurst einheitlich ändern und an die enthaltenen Zutaten anpassen.
Darum geht’s
Die Bezeichnung auf dem Etikett lautet „Kalbsleberwurst“ – die Bezeichnung auf der Wursthülle dagegen „Kalbfleisch-Leberwurst“. Der Aufdruck auf der Kunststoffhülle der Wurst kann leicht übersehen werden. Kalbsleber ist laut Zutatenliste nicht enthalten. Die Wurst setzt sich aus 51 Prozent Schweinefleisch, 28 Prozent Schweineleber und 15 Prozent Kalbfleisch zusammen.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung.
Zudem wird entsprechend den aktualisierten Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs die Bezeichnung „Kalbsleberwurst“ nur verwendet, wenn zusätzlich zu Kalbfleisch auch Kalbsleber enthalten ist. Der Leberanteil sollte zu mehr als 50 Prozent vom Kalb oder Jungrind stammen.
Eine Kalbfleisch-Leberwurst liegt dagegen vor, wenn der Rindfleischanteil zu mehr als 50 Prozent aus Kalb- oder Jungrindfleisch besteht.
Ist in einer Kalbsleberwurst oder Kalbfleisch-Leberwurst Schweinefleisch enthalten, wird darauf hingewiesen, zum Beispiel „Kalbsleberwurst mit Schweinefleisch“ oder – wenn der Anteil an Schweinefleisch überwiegt – „Leberwurst mit Kalbfleisch“.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Wenn die Wurst weder Kalbsleber enthält noch vollständig aus Rind- oder Kalbfleisch besteht, sollte der Anbieter sie weder als „Kalbsleberwurst“ noch als „Kalbfleisch-Leberwurst“ bezeichnen. Gemäß den Leitsätzen handelt es sich bei der vorliegenden Zusammensetzung um eine „Leberwurst mit 15 % Kalbfleisch“.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Bezeichnung der Wurst einheitlich ändern und an die enthaltenen Zutaten anpassen.
Stellungnahme der Josef Schäfermeier GmbH, Lippstadt
Wir möchten uns für die fehlerhafte Kennzeichnung entschuldigen. Dass keine Täuschungsabsicht vorlag, sondern es sich um einen menschlichen Fehler handelte, kann durch die Tatsache untermauert werden, dass auf dem Darm die richtige Verkehrsbezeichnung „Kalbfleischleberwurst“ aufgedruckt war. Wir haben uns dazu entschlossen unsere Wurst nunmehr „Leberwurst, mit Kalbfleisch“ zu nennen.“
Rechtliche Durchsetzung
Die Verbraucherzentrale Hessen hat am 21.04.2017 die Josef Schäfermeier GmbH wegen täuschender Bezeichnung der „Kalbsleberwurst“ erfolgreich abgemahnt. Der Hersteller hat am 04.05.2017 gegenüber der Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung abgegeben. Er hat zugesagt, künftig „sein Produkt nicht unter der Bezeichnung Kalbsleberwurst anzubieten oder anbieten zu lassen, sofern der Fleischanteil nicht vollständig aus Rind- oder Kalbfleisch besteht und/oder der enthaltene Leberanteil nicht zu mindestens 50 % aus Kalbsleber besteht.“
Ergebnis
Der Anbieter hat die Bezeichnung der Wurst in „Leberwurst, mit Kalbfleisch“ geändert.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.