SCHWARTAU Fruity Blaue Beeren
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Fruchtriegel enthalten als Früchte vorwiegend Sultaninen und Äpfel. Blaue Beeren stellen als Saftkonzentrate lediglich 4,6 Prozent der Zutaten.
Aufgrund der prominenten Abbildung von Brombeeren und Heidelbeeren sowie der Bezeichnung „Blaue Beeren“ kann der Verbraucher nach Ansicht der Verbraucherzentrale zu Recht diese Beeren in getrockneter Form und als hauptsächliche Fruchtzutaten erwarten.
Fruchtabbildungen sollten die Anteile der Früchte im Produkt widerspiegeln. Auch der Name des Produktes sollte auf die wesentlichen Zutaten hinweisen.
Beschwerde
Auf der Internetseite von Schwartau wird der Fruchtriegel fruity Blaue Beeren mit einer optischen Dominanz von Brombeeren und Heidelbeeren auf der Verpackung und in der umgebenden Grafik dargestellt. Diese optische Dominanz in Kombination mit der Wortwahl "der kleine Riegel mit viel Frucht" suggeriert hohe Anteile an den im Text aufgeführten und auch dominant abgebildeten Beeren "Brombeer, Heidelbeer" sowie "Holunder". Diese Beeren sind für hohe Anteile an Vitamin C, Mineralstoffen wie Kalium und sekundären Pflanzenstoffen bekannt. Unter den Bezeichnungen der Beeren sind ernährungstechnisch relevante Begriffe wie "ohne Zuckerzusatz", "mit wertvollem Getreide", "vegan" aufgeführt, welche den Eindruck verstärken, dass die Beeren auch mit ihren für die Ernährung bedeutsamen Inhaltsstoffen in erheblicher Menge im Fruchtriegel enthalten sind. Auf der Webseite von Schwartau gibt es keinen Link zu den tatsächlichen Zutaten des Riegels. […] Tatsächlich handelt es sich bei dem Riegel also um einen Fruchtriegel, der im Wesentlichen aus Sultaninen und Apfel als Frucht besteht und lediglich die Geschmackrichtung der Beeren, aber nicht die Inhaltsstoffe der Beeren, aufweist. Tatsächlich sind in dem Riegel in Summe nur 4,5 % Saftkonzentrat der aufgeführten Beeren enthalten. Da trotz prominenter Abbildung der Beeren keine nennenswerten Anteile der Inhaltsstoffe dieser Beeren enthalten sind und auch das haptische Geschmackserlebnis der Beeren nur durch Sultaninen und Apfelstücke imitiert wird (es sind ja keine festen Bestandteile der Beeren enthalten), wird der Verbraucher gezielt getäuscht. Kennt man die Liste der Zutaten und sucht nach den Hauptzutaten Sultaninen und Apfel auch auf der Abbildung der Verpackung, so erkennt man, dass die Apfelstücke unscharf im Hintergrund der Verpackung abgebildet (mit dem gelben Hintergrund verschmelzend) und Rosinen nur in geringer Anzahl am rechten Bildrand gezeigt sind. Auch dieses grafische Indiz zeigt, dass die Täuschung bewusst vorgenommen wurde, da die Hauptbestandteile vermutlich aus rechtlichen Gründen zwar in die Grafik aufgenommen wurden, aber so, dass sie bei einer flüchtigen Betrachtung gar nicht auffallen.
Verbraucher aus Neuss vom 05.04.2016
Auf der Verpackung sind als Früchte eigentlich nur Blaubeeren, Holunder und Heidelbeeren abgebildet. Die Aufschrift lautet "der kleine Riegel mit viel Frucht" und "Blaue Beeren" sowie "Brombeer-Heidelbeer-Holunder".
Enthalten sind als Früchte jedoch nur Rosinen, die angegebenen Früchte sind nur als Saft oder Aroma enthalten. Ich empfinde das als grob täuschend.
Verbraucherin aus Ingoldstadt vom 30.11.2012
Bei den Riegeln handelt es sich um mit nicht einmal 5 % Beerensaft eingefärbte Sultaninen-Apfel-Riegel!!!
Verbraucher aus Jena vom 22.03.2012
Darum geht’s:
Beim Blick auf die Schauseite der Verpackung springen vor allem Brombeeren und Heidelbeeren ins Auge. Daneben sind ein paar Holunderbeeren und zwei Sultaninen zu sehen. Die Sortenbezeichnung lautet „Blaue Beeren Brombeer-Heidelbeer-Holunder“, so dass die Erwartung naheliegt, dass die genannten blauen Beeren die Hauptzutaten sind.
Die prominent beworbenen blauen Beeren spielen als Fruchtsaftkonzentrat mit zusammen 4,6 % laut Zutatenliste tatsächlich nur eine untergeordnete Rolle. 60 Prozent der Riegelmasse stellen dagegen Sultaninen (42 %) und getrocknete Apfelstücke (18 %).
Das ist geregelt:
Laut Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Dazu zählt auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Solche Irreführungen sind für die Aufmachung und die Werbung unzulässig.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Es ist aus unserer Sicht verständlich, dass der Verbraucher keine Äpfel und allenfalls einen geringen Sultaninenanteil in den Riegeln erwartet und sich getäuscht fühlt. Die Abbildungen und die Sortenbezeichnung spiegeln nicht die wahren Fruchtanteile in den Riegeln wider. Insbesondere Abbildungen beeinflussen die Kaufentscheidung und sollten die Zutaten realistisch zeigen.
Fazit:
Es wäre verbraucherfreundlicher, einerseits die hauptsächlich enthalten Sultaninen und auch Apfel oder Apfelstücke deutlich als Abbildungen und andererseits zumindest Sultaninen im Namen der Früchteriegel zu nennen.
Stellungnahme der Schwartauer Werke GmbH & Co. KGaA, Bad Schwartau
Kurzfassung:
Der Geschmack des Riegels wird durch die in der Sortenbezeichnung „Brombeer-Heidelbeer-Holunder“ angegebenen Früchte geprägt. Die darüber hinaus in dem Riegel enthaltenen Sultaninen und Apfelstücke sind nicht nur auf der Frontschauseite abgebildet, sondern auch im Zutatenverzeichnis mengenmäßig angegeben.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.