Sorten bei Mamba Cola & Friends nun besser zu erkennen
Zusammenfassung
Auf der Verpackung werden vier unterschiedliche Sorten genannt und gezeigt. Der Hinweis, dass mindestens drei Sorten in der Packung stecken, war kaum zu finden. Die Firma Storck hat den Hinweis nun fett und auf die Seite gedruckt, so dass er besser wahrzunehmen ist. Das Sichtfenster, das die Sorten zeigt, ist nun breiter.
Beschwerde
Auf der Verpackung werden vier verschiedenen Sorten angezeigt. Es befinden sich aber nur drei in der Verpackung. Auf Anfrage beim Hersteller wurde mir mitgeteilt, dass sich auf der Verpackung ein Hinweis befindet. Nach einigem Suchen ist dieser auch zu finden, aber dieser ist bewusst versteckt angebracht. Er befindet sich unter der Falz der Folie. Sprich: Selbst, wenn man hinten auf die Verpackung schaut, kann man den Hinweis nicht lesen. Man muss erst die Falz der Folie umklappen, damit man diesen Hinweis findet. Hier scheint es also so, dass der Kunde/Käufer bewusst getäuscht wird, denn wer schaut schon unter die Falz, die umgeklappt werden muss, um einen winzigen Hinweis auf den Inhalt zu finden.
Verbraucher aus Piding vom 03.08.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Der Hinweis, dass nur mindestens drei der vier vorne genannten Sorten enthalten sind, ist klein gedruckt und schwer auffindbar. Der Anbieter sollte deutlicher darauf hinweisen, dass nur mindestens drei verschiedene Sorten in der Verpackung stecken.
Darum geht’s:
Auf der Sammelpackung der Kaubonbons „Mamba Cola & Friends“ sind die vier Sorten „Cola-Orange“, „Cola-Zitrone“, „Cola-Ananas“ und „Cola-Kirsche“ namentlich genannt, dazu ist auch die jeweilige Frucht abgebildet. Durch ein schmales Sichtfenster an der Seite ist zu erkennen, dass die Verpackung vier Einzelpackungen enthält. Auf der Rückseite ist ein klein gedruckter Hinweis zu finden: „Enthält mindestens drei verschiedene Sorten der Geschmacksrichtungen Cola-Zitrone, Cola-Kirsche, Cola-Orange, Cola-Zitrone, Cola-Ananas. Genaue Sortierung: Siehe Sichtfenster“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Zudem müssen sie klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Das sind wesentliche Grundsätze in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Hinweis, dass nur mindestens drei der vier vorne genannten Sorten enthalten sind, ist klein gedruckt, bei der Großpackung sogar von der Falz verdeckt und insgesamt schwer auffindbar. Auch das Sichtfenster ist verhältnismäßig klein, sodass Verbraucher:innen auf den ersten Blick erwarten können, dass alle genannten Sorten in der Sammelpackung stecken.
Fazit:
Der Anbieter sollte deutlicher darauf hinweisen, dass nur mindestens drei verschiedene Sorten in der Verpackung stecken.
Stellungnahme der August Storck KG, Berlin
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Die Sortensortierung ist aus technischen Gründen vom Zufall abhängig. Es kann nur sichergestellt werden, dass mindestens drei unterschiedliche Sorten in einer Stange enthalten sind. Der Hinweis auf die Sortensortierung ist infolge der Mehrsprachigkeit der Verpackungsangaben unglücklich platziert. Der Hersteller will eine Verpackung konzipieren, auf der der Hinweis auf die Sortenanzahl und der Verweis auf das Sichtfenster neben der Verkehrsbezeichnung steht. Außerdem soll das Sichtfenster vergrößert werden.
Ergebnis
Der Hinweis, dass mindestens drei verschiedene Sorten in der 4er-Packung stecken, ist kräftiger gedruckt und leichter auffindbar auf der Seite platziert. Auch das Sichtfenster, durch das die Sorten zu sehen sind, ist breiter geworden.