Das ärgert beim Einkauf:

Spielweger Hirschleberwurst

Die Wurst besteht im Wesentlichen aus Schweinefleisch.
getaeuscht

Die Bezeichnung als Hirschleberwurst sowie der abgebildete Hirschkopf mit Geweih auf dem Etikett weisen Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine Wurst hin, die vom Hirsch stammt. Sie enthält jedoch mehr Schweine- als Hirschfleisch und zusätzlich noch Fleisch vom Wildschwein.
Der Hersteller sollte die Bezeichnung der Wurst gemäß den Leitsätzen für Fleisch- und Fleischerzeugnisse an die enthaltenen Zutaten anpassen. Die Abbildung sollte er entfernen oder die weiteren Tierarten ergänzen.

Es sind insgesamt nur 17 % Hirsch in dieser Wurst, eigentlich kann da keine Rede von "Hirschleberwurst" sein.
Verbraucherin aus Freiburg vom 10.01.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Das Etikett der Konserve „Spielberger Hirschleberwurst“ weist auf die Tierart Hirsch in Wort und Bild hin. Die Zutatenliste steht auf demselben Etikett und führt an erster Stelle Schweinefleisch mit 46 Prozent auf. Es folgen Hirsch- und Wildschweinfleisch mit je acht Prozent, Speck sowie Hirsch- und Schweineleber mit je neun Prozent.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs beschreiben unter anderem die Kennzeichnung von Fleischerzeugnissen, wenn diese andere Tierarten als Rind und Schwein enthalten. Besteht das Erzeugnis vollständig aus einer anderen Tierart, wird diese in der Bezeichnung vorangestellt, zum Beispiel „Hirschsalami”. Ist die besondere Tierart überwiegend enthalten, heißt es zum Beispiel „Hirschsalami mit Schweinefleisch“. Überwiegt dagegen der Anteil von Schwein und/oder Rind wäre die Bezeichnung „Salami mit Hirschfleisch“ geeignet, gegebenenfalls mit Angabe des Anteils: „Salami mit 8 % Hirschfleisch“.
Steht die Tierart in direkter Verbindung mit „Leber“ – wie bei Hirschleberwurst –, so stammt Leber zu mehr als 50 Prozent von dieser Tierart.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Bezeichnung „Hirschleberwurst“ passt nicht zu einer Wurst, die hauptsächlich Schweinefleisch enthält. Sie erfüllt nicht die allgemeine Tierartenkennzeichnung der Leitsätze. Die Abbildung verstärkt den falschen Eindruck, dass es sich um eine Wurst handelt, die ausschließlich oder überwiegend vom Hirsch stammt. Zwar stehen die verwendeten Zutaten im selben Sichtfeld auf dem Etikett, trotzdem sollten Bezeichnung und Aufmachung dem Erzeugnis entsprechen.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Bezeichnung der Wurst gemäß den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse an die enthaltenen Zutaten anpassen. Die Abbildung sollte er entfernen oder die weiteren Tierarten ergänzen.

Stellungnahme der Romantik Hotel Spielweg, Münstertal

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 17.03.2021 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Zusätzlich hat die Verbraucherzentrale die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Kennzeichnungsmängel informiert.