Das ärgert beim Einkauf:

Thüringer Land Milchprodukte, Beispiel Sorte Buttermilch Dessert

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Auf der Schauseite weiterhin nicht ersichtlich: Thüringer Land Buttermilch Dessert wird nicht in Thüringen, sondern in Bayern hergestellt
getaeuscht

Markennamen, die ein Bundesland nennen, können Verbraucher leicht als Hinweis auf regionale Rohstoffe und regionale Herstellung verstehen.
Stammen die Rohstoffe tatsächlich aus einer anderen Region oder erfolgt die Verarbeitung in einem anderen Bundesland sollte der Anbieter auf das Logo „Thüringer Land“ verzichten oder auf der Schauseite klar stellen, dass die Rohwaren und/oder die Verarbeitung keinen regionalen Bezug haben.

Durch die Verwendung des Begriffs "Thüringer Land" für Molkereiprodukte, hier Butter, die eben nicht aus Thüringen kommen. Damit wird der Käufer über die Herkunft regionaler Produkte getäuscht.
Verbraucher aus Gera vom 21.10.2016

Auf der Verpackung steht groß geschrieben, Thüringer Land. Somit geht der Verbraucher aus, das das Produkt in Thüringen hergestellt wird. Das Dessert wird aber in Landshut (Bayern) hergestellt. Das ist Irreführung, weil aus anderem Bundesland.
Verbraucher aus Kitzscher vom 22.09.2016

Produkte werben mit der Region. Kunden denken, sie kaufen regionale Produkte und sichern damit Arbeitsplätze in Thüringen. Tatsächlich werden die Produkte in Bayern produziert. Das finde ich schlimm.
Verbraucher aus Borna vom 05.04.2012

Darum geht’s:

Über dem Produktnamen des Buttermilchdesserts befindet sich das Logo „Thüringer Land“. Außerdem steht auf der Verpackung die Adresse der BMI eG in  Landshut und das so genannte Identitätskennzeichen mit der Nummer DE BY 602 EG.

Das ist geregelt:

Gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sind auf verpackten Lebensmitteln der Name der Firma und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder des Verkäufers verpflichtend anzugeben. Es muss nicht unbedingt der Produktionsort der Ware angegeben sein. Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln, also auch auf Milcherzeugnissen. Es stellt keine Verbraucherinformation dar. Mit diesem Zeichen können die Behörden der Lebensmittelüberwachung ermitteln, wo das Produkt zuletzt bearbeitet oder abgepackt wurde. Es gibt anhand von Kürzeln den Betrieb an, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Es kennzeichnet nicht unbedingt die Herkunft der Rohstoffe. Das Identitätskennzeichen besteht aus einem Länderkürzel, z.B. "DE" für Deutschland, einer Betriebsnummer, die sich aus einer Abkürzung des Bundeslandes, zum Beispiel "BY" für Bayern, und einer Nummer zusammensetzt, die den Betrieb identifiziert, sowie der Angabe „EG“, wenn es sich um einen Betrieb der Europäischen Gemeinschaft handelt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Viele Verbraucher achten bei der Lebensmittelauswahl auf eine regionale Herkunft. Mittlerweile gibt es eine Fülle von regionalen Logos und Produktnamen im Markt. Worauf sich diese beziehen, ist oft undurchsichtig. Stammen die Zutaten aus der Region, wurden diese in der Region be- und/oder verarbeitet oder wurde das Produkt nur in der Region verpackt? Konkrete Regelungen, was für Voraussetzungen solche regionalen Logos (mit Ausnahme von geschützten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen) erfüllen müssen gibt es nicht. Allgemein dürfen diese jedoch den Verbraucher nicht irreführen.
Hier stellt das Logo „Thüringer Land“ einen regionalen Bezug zu Thüringen her. Nur Verbraucher, die sich die Adresse anschauen oder wissen, was das Identitätskennzeichen bedeutet, können erfahren, dass das Produkt zuletzt in Bayern bearbeitet, verpackt oder abgefüllt wurde.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale wird durch das Logo auf dem Deckel und der Seite nicht wenigen Verbrauchern eine Regionalität des Produktes suggeriert, die es nicht erfüllt. Denn ein entscheidendes Kriterium für nicht wenige Verbraucher ist oftmals die regionale Herkunft aller oder der meisten Zutaten des Produktes.

Fazit:

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist eine klare rechtliche Definition für Regionalität notwendig. Sofern nicht ein Großteil der Zutaten eines Produkts aus der Region stammt, sollten regionale Logos und regionale Markennamen nicht verwendet werden. Oder es müsste bereits auf der Schauseite in unmittelbarer Nähe des Produktnamens oder des Logos und in gleicher Deutlichkeit der tatsächliche Produktionsort benannt sein.

Stellungnahme der Bayrischen Milchindustrie eG, Landshut

Kurzfassung:

Der Hauptanteil der „Thüringer Land“-Artikel wird im thüringischen Obermaßfeld aus Milch von Thüringer Erzeugern hergestellt. Zur Sortimentsabrundung werden auch noch Fruchtjoghurt, Buttermilchdessert mit Frucht sowie Butter produziert – im benachbarten Franken (Würzburg und Zapfendorf), da Obermaßfeld nicht über die nötigen technischen Anlagen verfügt. Die Herstellung außerhalb Thüringens werden wir in Zukunft klarer kennzeichnen.

Ergebnis

Der Hersteller teilte am 27.09.2012 mit, dass er die am 05.06.2012 angekündigte Änderung der Etiketten der in Bayern produzierten Milcherzeugnisse mit dem Logo „Thüringer Land“ seit Juli vorgenommen hat. Unterhalb der Adresse wurde der Hinweis: „Hergestellt in der BMI, Molkerei Würzburg“ ergänzt. Die Schauseite blieb unverändert.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale besteht das Täuschungspotenzial durch die Aufmachung der Schauseite nach wie vor. Verbraucher, die nach dem Blick auf die Schauseite ihre Kaufentscheidung treffen, können weiterhin annehmen, dass das Produkt im Thüringer Land hergestellt wurde.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.