Unrealistische und beschönigende Abbildung für „Mr. Fix Köttbullar“
Zusammenfassung
Die beschönigende Abbildung des Fertiggerichts „Mr. Fix Köttbullar“ passt nicht zum Inhalt der Verpackung. In der einteiligen Menüschale schwimmen gewürfelte Kartoffeln und Hackbällchen in einer Soße.
Der Anbieter sollte eine realistische Abbildung verwenden.
Beschwerde
Ich habe mich erstmals entschlossen, bei einem Händler auch Fertiggerichte zu ordern. Die auf ihrem Prospekt angebotenen Gerichte sowie auch die Cover-Fotos auf den Originalverpackungen lassen den Besteller nicht nur vordergründig vermuten, dass die einzelnen Essenskomponenten getrennt in der Schale deponiert und so entsprechend dem fotografischen „Serviervorschlag“ auch angerichtet werden können. Der nicht auf der Homepage, sondern nur auf der Verpackung als „Serviervorschlag“ deklarierte Hinweis ist jedoch in Wirklichkeit – wie auch die Fotos auf der Homepage und im Prospekt– eine blanke Irreführung: Denn da werden die verschiedenen Bestandteile so dargestellt, wie sie real – alle gemeinsam zusammen in der Soße ertrinkend schwimmend – niemals serviert werden können.
Verbraucher aus Schopfheim vom 12.02.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Abbildung eines kompletten Gerichts aus Hackbällchen mit Soße getrennt von den ganzen Kartoffeln und Preiselbeeren passt nicht zu einem eintopfähnlichen Gericht, bei dem alle Bestandteile in Soße schwimmen und die Preiselbeeren fehlen.
Darum geht’s:
Auf dem Umkarton des Fertiggerichts „Mr. Fix Köttbullar“ ist ein Teller mit Hackbällchen zusammen mit etwas Soße und getrennt davon drei kleine Kartoffeln zu sehen. Des Weiteren ist ein Klecks mit roten Beeren abgebildet sowie einzelne Beeren auf den Hackbällchen. Am Tellerrand steht „Serviervorschlag“.
Der Anbieter bezeichnet das Produkt auf der Schauseite als „Gebratene Fleischbällchen aus Schweine- und Rindfleisch mit Kartoffeln und feiner Soße“.
Laut Zutatenliste enthält das Gericht keine roten Beeren.
Die Hackbällchen und die gewürfelten Kartoffeln befinden sich in einer einteiligen Menüschale, die bis an den Rand mit Soße aufgefüllt ist.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung oder die Menge. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dies gilt auch für die Aufmachung der Lebensmittel, insbesondere ihr Aussehen oder ihre Verpackung sowie die Art ihrer Anordnung.
Der Begriff „Serviervorschlag“ ist lebensmittelrechtlich nicht definiert.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Das abgebildete Fertiggericht ist weit entfernt vom Inhalt der Menüschale und kann kein Serviervorschlag für das Gericht sein. Dass die Menüschale lediglich eine Kammer enthält und somit alle Zutaten mit der Soße in der Schale schwimmen, ist nicht zu erwarten. Außerdem zeigt der Inhalt gewürfelte Kartoffeln, was ebenfalls nicht mit der Abbildung übereinstimmt. Die vermeintlichen Preiselbeeren sind offenbar als „Serviervorschlag“ zu verstehen, was erst anhand der Zutatenliste erkennbar ist.
Fazit:
Der Anbieter sollte eine realistische Abbildung verwenden.
Stellungnahme der Eifeler Fleischwaren GmbH, Lissendorf
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 11.03.2024 liegt bisher keine Antwort vor.