Vemondo ändert Angaben im Zutatenverzeichnis
Zusammenfassung
Die Angabe „98 % veganes Lebensmittel“ in der Zutatenliste konnte verunsichern. Es blieb unklar, ob das gesamte Lebensmittel vegan ist. Der Anbieter hat die unklare Angabe entfernt und listet die Zutaten nun einzeln auf.
Beschwerde
Vor einigen Tagen kaufte ich "veganen" geriebenen Käse der Marke Vemondo mit der Bezeichnung "veganer Reibegenuss". Auf der Packung ist das Vegan-Logo abgedruckt. Ein Blick auf die Inhaltsangabe erstaunte mich dann doch sehr. Dort heißt es „Zutaten: 98 % veganes Lebensmittel“. Über die zwei Prozent nicht veganer Bestandteile wird keine Aussage getroffen. Welche Bestandteile des "veganen" Käses machen die fehlenden zwei Prozent aus?
Darf nach gesetzlichen Vorgaben ein Produkt, das zu 98 % vegan ist, das Vegan-Logo tragen und vegan genannt werden?
Verbraucher aus Gladbeck vom 01.11.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Die Angabe „98 % veganes Lebensmittel“ im Zutatenverzeichnis kann verunsichern. Insgesamt ist die Darstellung der Zutatenliste ungünstig, denn es bleibt unklar, ob das Lebensmittel vollständig vegan ist. Der Anbieter sollte die unklare Angabe in der Zutatenliste durch eine verständliche Kennzeichnung ersetzen.
Darum geht’s:
Der „Vegane Reibegenuss“ ist auf der Schauseite sowohl durch den Produktnamen als auch durch das Vegan-Logo als veganes Lebensmittel gekennzeichnet. In der Zutatenliste auf der Rückseite ist als erste Zutat „98 % veganes Lebensmittel“ genannt, gefolgt von einer Reihe von Einzelzutaten in Klammern. Hinter der Klammer folgt als weitere Zutat Kartoffelstärke.
Das ist geregelt:
Laut den Leitsätzen für vegetarische und vegane Lebensmittel dürfen als „vegan“ ausgelobte Lebensmittel keine Zutaten tierischen Ursprungs enthalten.
In der EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist festgelegt, dass eine zusammengesetzte Zutat im Zutatenverzeichnis unter ihrer Bezeichnung angegeben werden kann, sofern diese in einer Rechtsvorschrift festgelegt oder üblich ist. In diesen Fällen muss unmittelbar danach eine Aufzählung ihrer Zutaten folgen. Alternativ können Anbieter die Einzelzutaten einzeln und in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils auflisten.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Angabe „98 % veganes Lebensmittel“ im Zutatenverzeichnis ist unklar und keine übliche Bezeichnung. Sie kann den Eindruck erwecken, die restlichen zwei Prozent des Lebensmittels seien nicht vegan.
Fazit:
Der Anbieter sollte die unklare Angabe „98 % veganes Lebensmittel“ im Zutatenverzeichnis entfernen und durch eine verständliche Kennzeichnung ersetzen.
Stellungnahme der Falengreen A/S, Skanderborg/Dänemark
Auf dem Etikett steht 98% und das ist richtig, die letzten 2% sind Kartoffelmehl, das dem Produkt bei der Herstellung zugesetzt wird, das Kartoffelmehl ist 100% vegan. Die deklariert ist, aber nicht mit einem Prozentsatz. Unser veganes Produkt ist vom V-Label anerkannt, das die Deklaration auf dem Produkt überprüft hat, und dass die 2% veganes Kartoffelmehl sind.
Eine neue aktualisierte Folie wird ab Mitte Januar 2022 verwendet.