Vitafant entfernt übertriebene Werbung für die „Grünen Helfer“
Zusammenfassung
Mit zahlreichen Aussagen zur Gesundheit wie „Immunsystem stärkend“ und „aktive Fettverbrennung“ und mit entsprechenden Abbildungen bewarb das Start-up Vitafant übertrieben für das Nahrungsergänzungsmittel „Grüne Helfer“. Die Firma hat die Website umfassend überarbeitet und die unzulässigen Gesundheitsversprechen für das Produkt entfernt.
Beschwerde
Der ganze Onlineshop von Vitafant ist voll mit unseriösen Aussagen und Rechtsverstößen, man weiß gar nicht wo man anfangen soll. Zum Produkt „Grüne Helfer“:
Falsche gesundheitsbezogene Aussagen ohne Kennzeichnung:
„Immunsystem stärkend“
„Antioxidantien-Reichtum: Schützt Zellen vor Schäden“
„Vitamine & Mineralien: Stärkt die körpereigene Abwehr“
„Essentielle Aminosäuren: Fördert Immunfunktionen“
„Was macht der Grüne Helfer? Stoffwechselaktivierung, aktive Fettverbrennung“
„Entgiftende Wirkung mit ‚Grüne Helfer‘ ohne Schadstoffe im Körper. Beste Voraussetzung um abzunehmen.“
Unseriöse Aussagen: „höchste Bioverfügbarkeit“ und „100 % natürlich“
Verbraucherin aus Hagen vom 07.10.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Die Werbung für die „Grünen Helfer“ geht zu weit: Versprechen wie die Stärkung des Immunsystems und Schutz der Zellen vor Schäden sind haltlos und für das Produkt nicht zu akzeptieren.
Darum geht’s:
Auf Vitafant.com bewirbt das Unternehmen das Produkt mit zahlreichen Abbildungen und Werbeaussagen wie:
- „Immunsystem stärkend“
- „Antioxidantien-Reichtum: Schützt Zellen vor Schäden“
- „Vitamine & Mineralien: Stärkt die körpereigene Abwehr“
- „Essentielle Aminosäuren: Fördert Immunfunktionen“
- „Was macht der Grüne Helfer? Stoffwechselaktivierung, aktive Fettverbrennung“
- „Ideal fürs Abnehmen“
- „Unterstützt die Entgiftung des Körpers“
- „Höchste Bioverfügbarkeit“
Bei dem Pulver handelt es sich laut Anbieter um ein Nahrungsergänzungsmittel. Zutaten sind unter anderem Spirulina, Gerstengras, Chlorella, Heidelbeere, Zimt.
Das ist geregelt:
Nach der Health-Claims-Verordnung dürfen Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Zugelassene Aussagen liegen für das Produkt „Grüne Helfer“ nicht vor.
Für „Detox“ oder Entgiftung gibt es keine Zulassung.
Zur Kennzeichnung „Detox“ auf gemischten Kräutertees stellte der BGH mit einem Hinweisbeschluss aus dem Jahr 2017 Folgendes klar:
„Detox“ wird im Sinne einer entschlackenden oder entgiftenden Wirkung verstanden und ist somit gesundheitsbezogen. Hersteller dürfen die Angabe daher nur verwenden, wenn sie einen wissenschaftlichen Nachweis liefern.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Übertrieben und unseriös: Die Werbung mit Gesundheitsversprechen hat für Lebensmittel Grenzen. So vermittelt der Anbieter für das grüne Pulver positive Wirkungen in verschiedene Richtungen: von der Stärkung des Immunsystems über Fettverbrennung bis zur Entgiftung. Das ist zu schön um wahr zu sein. Diese Art Werbung ist nicht erlaubt.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit bestehen weitere Mängel, darunter fehlerhafte und unvollständige Angaben bei den Nährwerten.
Fazit:
Die Firma sollte sämtliche gesundheitsbezogene Werbung für das Produkt entfernen und die Nährwerttabelle überarbeiten.
Stellungnahme der Vitafant GmbH, A-4771 Sigharting
Kurzfassung:
Der Onlineshop Vitafant.com wird von einem Nahrungsergänzungsmittel spezialisierten Startup-Unternehmen betrieben. Bei der Entwicklung unserer Produkte stand Hingabe und offensichtlich nicht Werberecht im Vordergrund, sodass nun unser gesamter Onlineshop sowie die darin angeführten Produktbeschreibungen überarbeitet wurden. Wir achten in Zukunft auf rechtliche Details im Marketing.
Ergebnis
Die Firma hat die Website überarbeitet und sämtliche Abbildungen mit gesundheitsbezogenen Angaben entfernt. Unterhalb der Produktbeschreibung ist jetzt auch die Nährwerttabelle zu finden. Allerdings entspricht der Aufbau nicht den Anforderungen der LMIV.