Das ärgert beim Einkauf:

Weniger Ziegenmilch als erwartet im Altenburger Ziegenkäse

Die Käserei Altenburger Land verwendet hauptsächlich Kuhmilch und „einen Schuss aromatischer Ziegenmilch“ für ihren Ziegenkäse mit geschützter Ursprungsbezeichnung
getaeuscht

„Ziegenkäse“ steht groß auf der Verpackung und zwei Ziegen sind abgebildet. Der Altenburger Ziegenkäse besteht jedoch nur zu 15 Prozent aus Ziegenmilch, der überwiegende Teil ist Kuhmilch. Dies sollte auf der Schauseite auch dargestellt werden.

Wir fühlen uns als Verbraucher getäuscht und sind äußerst verärgert über den Fehlkauf, aus folgenden Gründen: Mit der Verpackung/Aufmachung wird suggeriert, dass es sich um Ziegenkäse handelt. Der Schriftzug "Ziegenkäse" ist überproportional groß. Hinzu kommt, dass ausschließlich Ziegen (sogar zwei Exemplare) als Tiere abgebildet sind. Der Käse besteht jedoch überwiegend aus pasteurisierter Kuhmilch, lediglich "ein Schuss aromatischer Ziegenmilch" ist enthalten (15 %).
Nach unserer Auffassung wird der Verbraucher bewusst in die Irre geführt.
Verbraucher aus Berlin vom 12.02.2024

Der Altenburger Ziegenkäse liegt im Regal bei den anderen Ziegenkäsen. Dabei enthält er nur 15% Ziegenmilch was erst auf den zweiten Blick auffällt.
Verbraucher aus Ingolstadt vom 12.04.2023

Unter Ziegenkäse erwarte ich Käse, dessen Milchanteil zu 100% Ziegenmilch ist. Wenn das nicht so ist, muss das klar und deutlich erkennbar sein. Einen Käse mit nur 15% Ziegenmilch als Ziegenkäse zu verkaufen, empfinde ich nicht nur als Täuschung, sondern als dreiste Lüge!
Verbraucher aus Berlin vom 01.03.2022

Der Produktname lautet "Ziegenkäse". Der Anteil von Ziegenmilch beträgt allerdings nur 15 Prozent, die restlichen 85 Prozent sind Kuhmilch. Zudem ist auf der Verpackung eine Ziege abgebildet. Die gesamte Aufmachung lässt auf einen reinen Ziegenkäse schließen.
Es ist zwar angegeben, dass der Anteil von Ziegenmilch bei 15 Prozent liegt, dies ist aber erst auf den zweiten Blick erkennbar.
Für mich als Allergiker ist dies ärgerlich, da ich den Käse nicht essen kann.
Verbraucherin aus Tübingen vom 26.12.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Obwohl der „Altenburger Ziegenkäse“ überwiegend aus Kuhmilch besteht, wird dies auf der Schauseite nicht deutlich. Stattdessen enthält der „Ziegenkäse“ laut Verpackungsrückseite lediglich einen „Schuss aromatischer Ziegenmilch“. Die Käserei sollte in unmittelbarer Nähe zum Namen „Altenburger Ziegenkäse“ deutlich auf Kuhmilch hinweisen und beide Tierarten abbilden.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Verpackung steht gut lesbar der Name „Altenburger Ziegenkäse“ sowie „der Grüne Altenburger“ mit der Abbildung von zwei Ziegen. Ein Siegel weist auf die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ hin. In deutlicher kleinerer Schrift folgt der Hinweis „mit 15 % Ziegenmilch und feinem Kümmel“.
Es gibt keinen Hinweis auf eine weitere Tierart.
Die Rückseite enthält Informationen zum verwendeten Siegel und die folgende Erklärung:
Unser „Altenburger Ziegenkäse“ wird seit 1897 mit heimischer Kuhmilch, einem Schuss aromatischer Ziegenmilch und feinem Kümmel traditionell hergestellt.
Die Bezeichnung lautet „Weichkäse aus pasteurisierter Kuhmilch mit mindestens 15 % pasteurisierter Ziegenmilch, Dreiviertelfettstufe und Kümmel“. In der Zutatenliste steht Kuhmilch an erster Stelle.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
In der Anlage der Käseverordnung sind unter anderem auch geographische Herkunftsbezeichnungen wie Allgäuer Emmentaler, Odenwälder Frühstückskäse und Altenburger Ziegenkäse definiert. 
„Altenburger Ziegenkäse“ ist eine sogenannte geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.). Diese garantiert, dass der Käse in einem genau definierten Gebiet nach bestimmten Kriterien erzeugt, verarbeitet und hergestellt wird. So ist unter anderem ein Mindestgehalt von 15 Prozent Ziegenmilch, ein Fettgehalt von mindestens 30 Gewichtsprozenten in der Trockenmasse und Kümmel als Zutat festgelegt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung des Produktes weist mehrfach in Wort und Bild auf die Tierart Ziege hin. Der kleiner gedruckte Hinweis „mit 15 % Ziegenmilch und Kümmel“ macht zwar deutlich, dass noch andere Zutaten vorkommen müssen. Dieser kann jedoch leicht überlesen werden, so dass Verbraucher:innen dann von einem reinen Ziegenkäse ausgehen. 
Die Erklärungen zum Bezeichnungsschutz auf der Rückseite können aus unserer Sicht das Täuschungspotenzial nicht korrigieren. Zumal „ein Schuss Ziegenmilch“ für die Bezeichnung „Ziegenkäse“ aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß ist. 

Fazit:

Die Käserei sollte in unmittelbarer Nähe zum Namen „Altenburger Ziegenkäse“ deutlich auf Kuhmilch hinweisen und beide Tierarten abbilden.

Stellungnahme der Käserei Altenburger Land GmbH & Co. KG, Schmölln OT Hartha

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Bei dem Artikel „Der Grüne Altenburger - Altenburger Ziegenkäse“ handelt es sich um eine EU-geschützte Ursprungsbezeichnung. Da der Hersteller um die Problematik der Produktbezeichnung weiß, hat er den 15 %-igen Ziegenmilchanteil und die Zutat Kümmel sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite der Verpackung entsprechend deklariert; ebenso ist bei den Zutaten in Großbuchstaben vermerkt, dass das Produkt Kuhmilch enthält.