So haben Hersteller reagiert:

Werbung für „Wundersüße“ korrigiert

Änderung: Principessa’s hat mehrere unpassende Werbeaussagen auf der Dose mit „Magischer Puderzucker-Alternative“ entfernt.
Geändert

Die Werbung „richtig dick auftragen“ für ein Süßungsmittel stand bei der „Wundersüße“ im Widerspruch zur Angabe „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“. Dieser Hinweis ist bei einem Produkt mit dem Süßungsmittel Erythrit verpflichtend. Sich mit einem Produkt aus Zuckeraustauschstoffen explizit an Kinder zu wenden, war aus Sicht von Lebensmittelklarheit ebenfalls kritisch. Außerdem widersprach die Werbung „keine Kohlenhydrate“ den Angaben in der Nährwerttabelle.
Das Unternehmen hat mehrere Werbeaussagen entfernt und die Nährwertkennzeichnung verbessert. 

Bei Principessa's "Wundersüße" soll es sich um ein Produkt handeln, das als zu-ckerfreie Puderzucker-Alternative verwendet werden kann. Es basiert auf dem Zuckeraustauschstoff Erythrit, der in bestimmten Mengen, vor allem bei empfindlichen Personengruppen abführend wirken oder zu starken Bauchschmerzen führen kann. Aufgrund der Aufmachung der Verpackung ("For Kids" inkl. Gestaltung der Vorderseite) kann dieses Produkt vermehrt Kinder ansprechen. Da Kinder zur Gruppe empfindlicher Verbraucher gehören, ist es sehr fraglich, ob ein Produkt, welches in hohen Mengen Bauchschmerzen, Blähungen und Durchfall verursachen kann, explizit für diese Personengruppe angeboten werden sollte.
Der Anwendungshinweis ("Principessa's Tipp") spielt außerdem darauf an, das Produkt mit Fruchtsäften, die teils hohe Gehalte an Fructose besitzen, zu einem Zuckerguss zu verrühren, "der so richtig dick aufgetragen werden darf". Vor allem durch die Kombination des Zuckeraustauschstoffes mit Fructose kann davon ausgegangen werden, dass dies vermehrt zu Unwohlsein führen wird, wenn das Produkt wie vorgeschlagen in rauen Mengen verzehrt wird. […]
Weiterhin enthält die Verpackung einen groben Fehler in der Nährwertkennzeichnung: Während groß "Keine Kohlenhydrate" ausgelobt wird, sind ebendiese in der Nährwerttabelle mit 100 g/100 g angegeben.
Verbraucherin aus Heidelberg vom 03.07.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Die Werbeaussagen vermitteln einen bedenkenlosen Verzehr der „Wundersüße“, der in krassem Gegensatz zur vorgeschriebenen Warnung vor übermäßigem Verzehr steht. Das passt nicht zusammen, insbesondere der Hinweis „for kids“ sollte nicht auf einem Produkt stehen, das ausschließlich aus dem Zuckeraustauschstoff Erythrit besteht. 
Außerdem widerspricht die Werbung „keine Kohlenhydrate“ den Angaben in der Nährwerttabelle.
Der Anbieter sollte die unpassenden Werbeaussagen entfernen.

Darum geht’s:

Die Schauseite der „Wundersüße“ kennzeichnet das Produkt als „Magische Puderzucker-Alternative“ sowie mit der Bezeichnung „Tafelsüße auf der Grundlage von Erythrit“. In bunten Buchstaben steht der Schriftzug „for Kids only“, wobei „only“ durchgestrichen ist.
Auf den Verpackungsseiten wirbt das Unternehmen unter anderem mit folgenden Aussagen:

  • Mit dem Lieblingsfruchtsaft verrührt, ist Principessa’s Wundersüße der bunte Zuckerguss, der so richtig dick aufgetragen werden darf.
  • Keine Kalorien
  • Keine Kohlenhydrate

Die Zutaten kennzeichnet der Anbieter mit „Süßungsmittel: Erythrit“ gefolgt von der Angabe „kann bei übermüßigem Verzehr abführend wirken“.
Laut Nährwerttabelle liegt der Energiegehalt bei null Kilokalorien. Pro 100 Gramm Süßungsmittel stehen 100 Gramm Kohlenhydrate und davon Null Gramm Zucker in der Tabelle. 
Bei Erythrit handelt es sich um einen Zuckeraustauschstoff, der mit 0,2 Kilokalorien pro Gramm fast zuckerfrei ist. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Bezeichnung von Tafelsüßen ist in der EU-Zusatzstoff-Verordnung geregelt. Danach sind Tafelsüßen Zubereitungen zugelassener Süßungsmittel. Diese können andere Lebensmittelzusatzstoffe und/oder Lebensmittelzutaten enthalten und sind als Ersatz für Zucker zur Abgabe an den Endverbraucher:innen bestimmt.
Die Bezeichnung von Tafelsüßen muss mit dem Hinweis versehen sein „Tafelsüße auf der Grundlage von …“, ergänzt durch den Namen der verwendeten Süßungsmittel. Tafelsüßen mit Polyolen, also mehrwertigen Alkoholen wie Erythrit, müssen den Warnhinweis „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ tragen.
Eine Nährwertdeklaration sowie eine Mengenangabe, zum Beispiel von Erythrit als mehrwertigen Alkohol, sind bei Tafelsüßen nach der LMIV nicht vorgeschrieben. Freiwillige Nährwertangaben dürfen jedoch weder irreführend noch missverständlich sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbeaussagen vermitteln einen bedenkenlosen Verzehr der „Wundersüße“, die sich in ihrer Aufmachung explizit an Kinder richtet. Aufgrund der Zusammensetzung des Produktes ist ein uneingeschränkter Verzehr gerade nicht problemlos möglich. So können beispielsweise Kinder bereits empfindlich auf kleine Mengen Erythrit reagieren. Aus diesem Grund ist der Warnhinweis bei Produkten mit mehrwertigen Alkoholen wie Erythrit verpflichtend. Die „Tipps“ sind aus diesen Gründen absolut unpassend. 
Auch die Werbung „keine Kohlenhydrate“ passt nicht zu den Angaben in der Nährwerttabelle. 
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass das Produkt das „Bio“-Siegel trägt. Im Kleingedruckten steht allerdings lediglich „Erythrit aus kontrollierten Anbau“. Die Kennzeichnung sollte eindeutig sein.

Fazit:

Der Anbieter sollte das Süßungsmittel weder für Kinder bewerben noch mit einem Tipp, der im Widerspruch zur Warnung vor übermäßigem Verzehr steht. Die Werbung „keine Kohlenhydrate“ sollte er streichen.
 

Stellungnahme der Principessa´s München GmbH, München

Kurzfassung:

Wir haben den Hinweis dankend aufgenommen und geprüft. Auch wenn alle Zutaten und Allergene gemäß lebensmittelrechtlichen Vorgaben ausgewiesen sind, liegt es uns fern, mit unserem Produkt Missverständnisse zu erwecken und werden deshalb die betreffenden Punkte bei der nächsten Produktion entsprechend entfernen, ein neuer Entwurf liegt der Verbraucherzentrale bereits vor. Bezüglich des „for kids (only)“ Hinweise, möchten wir auf unsere aktuelle Produktverpackung hinweisen, mit der wir unsere Wundersüße aktuell ausliefern.

Ergebnis

Das Unternehmen hat den Hinweis „for kids“ sowie mehrere Werbeaussagen entfernt. 
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit spricht die Aufmachung der Schauseite mit „Wundersüße“ und „Magisch“ in Verbindung mit der Abbildung nach wie vor Kinder an. Die Werbung „Süßes, das lecker schmeckt und gut tut“ hat nach unserem Erachten auf einem Zuckeraustauschstoff nichts verloren.