So haben Hersteller reagiert:

Werbung mit dem Bio-Siegel auf rockanutrition.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Online-Shop für Sportlernahrung bewirbt seine überwiegend konventionellen Produkte nicht länger pauschal mit dem Bio-Siegel.
Geändert

Auf der Startseite des Online-Shops rockanutrition.de ist das EU-Biosiegel abgebildet. Verbraucher können daher nach Meinung der Verbraucherzentrale erwarten, dass die zum Kauf angebotenen Produkte ökologischer Herkunft sind. Die Lebensmittel stammen jedoch bis auf eine Ausnahme aus konventioneller Herstellung. Der Anbieter sollte die Verwendung des Bio-Siegels auf die Internetseiten mit Bio-Produkten beschränken.

Ganz unten auf der Startseite ist das EU Biosiegel abgebildet, dabei vertreibt das Unternehmen gerade einmal ein Bio Produkt (unter mindestens 60 Produkten). Hier wird impliziert, dass alle oder ein sehr großer Teil des Sortiments mit dem Biosiegel ausgezeichnet sind.
Verbraucherin aus Fürth vom 22.06.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Darum geht’s:

Die Rocka Sports GmbH bietet diverse Nahrungsergänzungsmittel und Proteinprodukte für Sportler an. Am unteren Rand der Startseite stehen Qualitätshinweise, unter anderem das EU-Biosiegel. Die verlinkte Seite informiert über die Kriterien des EU-Biosiegels und nennt Kokosöl als zertifiziertes Produkt. Die Seite mit dem Angebot Rocka Coconut Oil, Natives Bio Kokosöl, zeigt ebenfalls das Biosiegel der EU.

Das ist geregelt:

Nach der EG-Öko-Verordnung dürfen Lebensmittelhersteller das Gemeinschaftslogo für ökologische/biologische Produktion in der Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung von Erzeugnissen nur verwenden, wenn die Lebensmittel die Vorschriften der Verordnung erfüllen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Ökologische Lebensmittel haben eine besondere Qualität und in der Regel einen höheren Preis als konventionelle. Für konventionelle Produkte mit dem EU-Biosiegel zu werben, ist gesetzeswidrig. Hier ist die Werbung mit dem Bio-Siegel auf der Startseite keinen konkreten Produkten zugeordnet und daher missverständlich.

Fazit:

Der Anbieter sollte das EU- Biosiegel auf den Internetseiten entfernen, die keine Bio-Produkte zeigen.

Stellungnahme der Rocka Sports GmbH, Berlin

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 05.07.2019 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Der Internetbetreiber hat das Bio-Siegel von der Startseite entfernt. Damit ist auch die verlinkte Unterseite mit den Erläuterungen zum Bio-Siegel entfallen. Allerdings ist das Siegel noch auf der Unterseite „Unabhängige Laboranalysen“ zu sehen. Das kann Verbraucher irritieren oder wirft zumindest Fragen auf. Der Anbieter sollte die Darstellung des EU-Bio-Siegels auf Seiten mit Bio-Angeboten beschränken.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.