Werbung zu McCain 1-2-3 Frites Original in Bild der Frau 3/2016 und auf mccain.de
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der Kalorienvergleich der McCain 1-2-3 Frites Original mit anderen verzehrsfertigen Mahlzeitenbeilagen weist einen relativ niedrigen Energiegehalt für die im Backofen zubereiteten Frites aus. Da der Wasserverlust durch das Backen und das damit geringere Gewicht der zubereiteten Frites in dem Vergleich nicht berücksichtigt wurden, liegt der Energiegehalt tatsächlich höher. Daher sieht sich die Verbraucherin durch die Werbung über den Gesundheitswert getäuscht.
Beschwerde
In einer Anzeige in einer Deutschen Frauenzeitschrift bin ich auf eine ganzseitige Werbeanzeige von McCain 1-2-3 Frites gestoßen, in der man die McCain 1-2-3 Frites mit "gutem Gewissen genießen" kann. Das überraschte mich sehr, weiß man doch im Allgemeinen, dass Pommes nicht gerade zu den kalorienärmsten Gerichten gehören, selbst im Backofen zubereitet. Die Kalorienangaben beziehen sich bei allen drei Vergleichsprodukten auf verzehrsfertige, gekochte Lebensmittel. Die Kalorienangabe der Pommes bezieht sich jedoch auf das gefrorene Produkt fertig zubereitet im Backofen. Was heißt das nun? Ein Selbsttest mit 300 g gefrorenen Pommes (= 450 kcal) ergab, dass nach 25 min Backzeit noch ca. 158 g übrig waren, die höchstwahrscheinlich ebenfalls noch annährend 450 kcal aufweisen müssten. Auf 150 g verzehrfertiges Produkt bedeutet das 427kcal!! Das ist sogar noch deutlich mehr als das Baguette. Mir fällt dafür nur ein Begriff ein: "irreführende Werbung". Ich frage mich: Wer versteht den ziemlich geschickt formulierten Text wirklich?
Verbraucherin aus Grenzach-Wyhlen vom 06.02.2016
Darum geht’s:
Die McCain GmbH warb am 09.02.16 auf ihrer Internetseite mccain.de mit einer vergleichbaren Werbung bei der Produktbeschreibung der 1-2-3 Frites Original wie sie die Verbraucherin in der Frauenzeitschrift gefunden hat. In der Werbung wird der Kaloriengehalt von je 150 g verzehrsfertigen Mahlzeitenbeilagen – Reis (172 kcl, Nudeln (271 kcal), Baguette (322 kcal) – mit 150 g McCain 1-2-3 Frites Original (230 kcal) verglichen. In der Darstellung liegt der Kaloriengehalt der Frites über dem vom Reis, jedoch unter den Kaloriengehalten von Nudeln und Baguette. In der geschalteten Anzeige wird durch eine Fußnote erläutert, dass in den Vergleich im Backofen zubereitete gefrorene Frites mit dem Kaloriengehalt der eingesetzten gefrorenen Ware eingerechnet wurden. Das gefrorene Produkt verliert im Backofen einen Teil seiner Feuchtigkeit, so dass die Menge fertiger Frites deutlich sinkt. Für 150 g verzehrsfertige Frites hätte also eine größere Menge an gefrorener Ware mit einem entsprechend höheren Kaloriengehalt eingesetzt werden müssen. Im Vergleich der Kalorien stehen die Frites also in der Werbung besser da als sie tatsächlich sind.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, unter anderem in Bezug auf ihre Eigenschaften. Das gilt auch für die Werbung mit den Eigenschaften.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unserer Auffassung nach hat die Verbraucherin mit Ihrem Vorwurf recht. Der Vergleich in der Werbung hinkt. Dies wird unseres Erachtens jedoch nur bei intensivstem Lesen der Anzeige und Wahrnehmen der Fußnote klar. Für die meisten Verbraucher dürfte der Eindruck entstehen, dass die McCain 1-2-3 Frites Original im Vergleich zu Nudeln und Baguette die kalorienärmere Alternative sind, was nicht stimmt. Denn tatsächlich dürften sie den höchsten Kaloriengehalt haben.
Fazit:
Der Anbieter sollte die Printwerbung in Zukunft nicht mehr schalten und die Werbung von seinen Internetseiten entfernen.
´Stellungnahme der McCain GmbH, Eschborn
Kurzfassung:
In dem Vergleich verschiedener Beilagen auf Basis der verzehrfertigen Produkte wurde der Brennwert der Pommes Frites ohne Berücksichtigung des Feuchtigkeitsverlustes beim Backen angegeben. Der Brennwert ist ca. 40 % höher anzusetzen. Der Fehler wird korrigiert, die Werbung wird entsprechend überarbeitet. Die Aussage der Werbung: Pommes Frites kann man guten Gewissens verzehren bleibt wahr.
Ergebnis
Der Anbieter hat die Werbung aus seinem Internetauftritt entfernt und teilt mit, dass er sie auch in Zukunft nicht wieder einstellen oder in Printmedien schalten wird.
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.