Das ärgert beim Einkauf:

Zutaten sind unvollständig und Allergene nicht hervorgehoben

Bei den in Selbstbedienung verkauften „Thuna Mayo Rolls von Eat Tokyo“ fehlen wichtige Pflichtangaben.
getaeuscht

Bei den verpackten „Sushi to go“ wie den „Thuna Mayo Rolls“ der Restaurantkette „Eat Tokyo“ fehlen Pflichtangaben wie eine vollständige Auflistung aller Zutaten und die Hervorhebung der allergenen Zutaten. Die Produktverantwortlichen sollten die Lebensmittel den gesetzlichen Vorgaben entsprechend vollständig kennzeichnen.

Die Kennzeichnung der Thuna Mayo Rolls von Eat Tokyo ist fehlerhaft:

  • Allergene sind nicht hervorgehoben
  • Zusammengesetzte Zutat ist nicht aufgeschlüsselt

Das Produkt habe ich im Tain Asia Markt, Breite Str. 90 in 50667 Köln gesehen und fotografiert. Die Produkte liegen vorverpackt in einem Selbstbedienungskühlschrank, ohne Kontakt Personal-Endverbraucher, grundsätzlich analog anderer vorverpackter Lebensmittel. Hier sollte aus meiner Sicht die Lebensmittelinformationsverordnung gelten.
Verbraucher aus Köln vom 24.02.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Pflichtangaben sind unvollständig und fehlerhaft.

Darum geht’s:

Die Restaurantkette „Eat Tokyo“ verkauft Sushi wie die „Thuna Mayo Rolls“ in Fertigpackungen über „Tains Mein Asia Markt“ in verschiedenen Städten in Nordrhein-Westfalen. Die Produkte sind vorverpackt und liegen in Kühltheken zur Selbstbedienung. Die Zutatenliste nennt die Zutat „Mayonnaise“ ohne deren Zutaten anzugeben. Des Weiteren hebt sie die allergenen Zutaten Fisch und Sesam nicht hervor, sondern druckt sie in gleicher Schriftgröße und -dicke wie die anderen Zutaten.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass zusammengesetzte Zutaten nur mit ihrer Bezeichnung im Zutatenverzeichnis stehen dürfen, wenn unmittelbar danach eine Aufzählung ihrer Zutaten erfolgt.
Die als allergen definierten Zutaten sind besonders hervorzuheben, beispielsweise durch Fettdruck.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Für eine fundierte Kaufentscheidung sind die Kennzeichnungsvorgaben für Lebensmittel unverzichtbar. Gerade Zutaten müssen vollständig und die allergenen Zutaten hervorgehoben sein, damit Verbraucher:innen vor dem Kauf erfahren, ob das Lebensmittel Zutaten enthält, die sie meiden möchten oder müssen.
Über die Kritikpunkte des Verbrauchers hinaus ist der Redaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass auf dem Etikett der „Thuna Mayo Roll“ die Nettofüllmenge fehlt.

Fazit:

Die Produktverantwortlichen von „Eat Tokyo“ sollten die Lebensmittel den gesetzlichen Vorgaben entsprechend vollständig kennzeichnen.

Stellungnahme von Eat Tokyo, Düsseldorf

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 19.03.2024 liegt keine Antwort vor.