Zwiebel als Zutat für die „Zwiebelmettwurst“ nicht nachvollziehbar
Zusammenfassung
Der Produktname „Zwiebelmettwurst“ weist auf Zwiebeln als charakteristische Zutat der Wurst hin. Irritierend ist daher, dass „Zwiebeln“ gar nicht in der Zutatenliste auftauchen. Solche Zutaten sollten sich nicht hinter dem Begriff „Gewürze“ verbergen.
Die Firma sollte „Zwiebel“ nachvollziehbar in der Zutatenliste kennzeichnen und den Zwiebelgehalt im Produkt nennen.
Beschwerde
Ich bin verärgert: Im Produkt „Zwiebelmettwurst“ von Gmyrek sind in der Zutatenliste keine Zwiebeln zu finden.
Verbraucher aus Dortmund vom 21.09.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die auf dem Etikett ausgelobten Zwiebeln sollten auch im Zutatenverzeichnis auffindbar sein. Auch die Menge der eingesetzten Zwiebeln sollte der Anbieter kennzeichnen.
Darum geht’s:
Das Produkt heißt „Zwiebelmettwurst“. Weitere Angaben sind „Tex-Mex“ und „Spitzenqualität“. Die Zutatenliste auf der Rückseite der Verpackung führt keine Zwiebeln auf. Dort sind „Gewürze“ und „Gewürzextrakte“ genannt.
Das ist geregelt:
Die Lebensmittelinformationsverordnung sieht für vorverpackte Lebensmittel aus mehreren Zutaten ein Zutatenverzeichnis vor. Die Auflistung der Zutaten erfolgt in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtanteils. Darüber hinaus ist die Menge der Zutaten zu beziffern, die die Verpackung durch Bilder oder Worte hervorhebt. Ausgenommen von dieser verpflichtenden Mengenkennzeichnung sind Zutaten, die das Produkt lediglich in geringen Mengen zur Geschmacksgebung enthält. Gewürze wie Zwiebeln oder Pfeffer, deren Anteil nicht mehr als zwei Prozent im Endprodukt ausmachen, können in der Zutatenliste als Lebensmittelklasse „Gewürze“ aufgelistet werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Bei einer „Zwiebelmettwurst“ sollten Zwiebeln als Zutat nachvollziehbar enthalten sein. Offenbar handelt es auch nur um einen sehr geringen Zwiebelanteil in der Wurst, der sich hinter den Angaben „Gewürze“ und „Gewürzextrakte“ versteckt. In welcher Form und welcher Menge Zwiebeln in der Mettwurst stecken, sollte erkennbar sein.
Fazit:
Der Hersteller sollte Zwiebeln als Zutat kennzeichnen und deren Anteil beziffern.
Stellungnahme der Gmyrek Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG, Gifhorn
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 08.10.2024 liegt bisher keine Antwort vor.