Was passiert mit Ihrer Produktmeldung?

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Was passiert mit Ihrer Produktmeldung?

Bis eine Produktmeldung online steht, sind mehrere Bearbeitungsschritte erforderlich. Somit wird es einige Zeit in Anspruch nehmen, bis Sie Ihre Beschwerde im Portal finden können.

Wir überprüfen Ihre Beanstandung.

Sie erhalten grundsätzlich unsere Rückmeldung, unabhängig davon, ob wir Ihre Meldung in das Portal aufnehmen können oder nicht.
Nicht aufgenommen wird Ihre Meldung zum Beispiel, wenn sie nicht das Thema des Portals trifft oder wir andere Konsequenzen ziehen müssen (zum Beispiel Einschalten der Lebensmittelüberwachung).

Wir prüfen die Kritik am Originalprodukt.

Das Produkt muss im Handel erhältlich sein, insbesondere bei regionalen Angeboten kann es hier zu Verzögerungen kommen.

Wir befragen die Anbieterfírma und geben ihr die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Nach Prüfung Ihrer Meldung schreiben wir das betroffene Unternehmen an und bitten um eine zeitnahe und verständliche Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen. Die Stellungnahme sollte sachlich und frei von Werbeaussagen sein.

Wir nehmen eine rechtliche Einordnung des Falles vor.

In unserer Einschätzung bewerten wir Ihre Beanstandung auch aus rechtlicher Sicht.

Wir bereiten die Produktmeldung redaktionell auf und veröffentlichen sie.

Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahme der Anbieterfirma bereiten wir die Produktmeldung, unsere Einschätzung sowie Fotos redaktionell auf. Anschließend veröffentlichen wir das Produkt mit Ihrer Beschwerde, unserer Einschätzung von Lebensmittelklarheit und – soweit uns diese vorliegt – mit der Stellungnahme des Unternehmens im Portal. 

Wir aktualisieren das Ergebnis Ihrer Beschwerde.

Hat die Beschwerde eine Änderung bewirkt – ändert zum Beispiel das Unternehmen die Produktaufmachung–, aktualisieren wir die Bewertung des Falles entsprechend. Das Produkt wird in einen anderen Bereich des Portals verschoben. Sie finden diese Änderungen unter „Das hat Lebensmittelklarheit erreicht “.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/