Werden Süßungsmittel nicht in der Nährwerttabelle aufgeführt?

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Werden Süßungsmittel nicht in der Nährwerttabelle aufgeführt?

Frage 

In den Nährwerttabellen wird ja aufgeführt, wie viel Gramm Zucker pro 100 Gramm oder Milliliter in dem jeweiligen Lebensmittel enthalten ist.

Meine Frage: Wenn Süßungsmittel wie Aspartam, Cyclamat, Saccharin, Maltodextrin und andere Ersatzstoffe verwendet werden, müssen diese zwar im Zutatenverzeichnis aufgelistet werden. Aber werden diese dann in der Nährwerttabelle mit Angabe der Menge unter "Zucker" aufgeführt?

Meine Frage rührt daher, dass – wenn dem nicht so ist –, den Konsumenten ja suggeriert wird, dass ein Nahrungsmittel kein oder kaum Zucker enthält. In Wirklichkeit wurde der Zucker aber einfach durch ein anderes Süßungsmittel ersetzt.

Antwort: 

Süßstoffe wie Aspartam, Cyclamat oder Saccharin sind keine Zucker. Sie liefern keine Kalorien und ihre Menge wird auch nicht unter „Zucker“ erfasst. Zuckeralkohole wie Xylit, Sorbit oder Maltit werden zwar nicht als „Zucker“, aber bei den Kohlenhydraten mitgerechnet. Auch Maltodextrin zählt als Kohlenhydrat. 

Welche Stoffe als „Zucker“ zählen, ist in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegt. Demnach werden alle Kohlenhydrate aus ein oder zwei Zuckerbausteinen (Mono- und Disaccharide) als „Zucker“ gezählt. Dabei ist unerheblich, ob es sich um zugesetzte Zucker oder um natürlich enthaltene Zucker, zum Beispiel aus Früchten, handelt.

Künstliche Süßstoffe wie Aspartam, Cyclamat oder Saccharin schmecken zwar süß, werden aber – im Gegensatz zu Zucker – im Körper praktisch nicht verstoffwechselt. Sie liefern auch keine Kalorien. Sie zählen chemisch und ernährungsphysiologisch weder zu den Kohlenhydraten noch zu den Zuckern. 

Etwas anders ist der Fall bei Zuckeralkoholen (auch mehrwertige Alkohole genannt) wie Xylit, Sorbit oder Maltit. Sie werden im Körper zumindest teilweise verstoffwechselt und zählen zu den Kohlenhydraten, aber nicht als Zucker. In der Nährwerttabelle müssen sie bei den Kohlenhydraten mitgerechnet werden. Anbieter dürfen außerdem freiwillig die Menge der mehrwertigen Alkohole angeben. 

Maltodextrin ist kein Zusatzstoff, sondern der Oberbegriff für eine bestimmte Art von Kohlenhydraten, die aus Stärke hergestellt werden. Maltodextrin besteht aus einem Gemisch aus Zuckerbausteinen unterschiedlicher Länge (wenige Ein- und Zweifachzucker, meist mehr längerkettige Kohlenhydrate). Es schmeckt daher kaum oder gar nicht süß. In der Nährwerttabelle wird Maltodextrin bei den Kohlenhydraten sowie zu einem geringen Anteil bei den Zuckern mitgerechnet. 

Setzen Anbieter anstelle von Zucker, Honig oder anderen zuckerhaltigen Zutaten zuckerfreie Süßungsmittel wie Aspartam, Cyclamat, Xylit oder Sorbit ein, dürfen sie mit der Angabe „Ohne Zuckerzusatz“ werben. Beschwerden bei Lebensmittelklarheit zeigen allerdings, dass die Angabe den falschen Eindruck vermitteln kann, dass ein Produkt nicht gesüßt wurde. Zwar müssen die Lebensmittel den Hinweis „Mit Süßungsmittel(n)“ tragen. Dieser ist aber häufig nur kleingedruckt auf der Rückseite der Verpackung zu finden. 

Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit sollte die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ in unmittelbarer Nähe mit dem Hinweis „gesüßt mit … (Bezeichnung des Süßungsmittels)“ ergänzt werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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