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Abgelaufenes Verbrauchsdatum: Kann ich das noch essen?

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Abgelaufenes Verbrauchsdatum: Kann ich das noch essen?

Frage

Ich habe Fertiggnocchi gekauft. Als ich es verwenden wollte, stellte ich fest, dass das aufgedruckte Datum kein Mindesthaltbarkeitsdatum ist. Stattdessen war im kleingedruckten Text „Kühlschranklagerung“ und „zu verbrauchen bis“ vermerkt. Muss ich das Produkt jetzt – zehn Tage nach Datum – entsorgen oder gilt auch hier riechen, schmecken?

Antwort

Auch wenn es schade darum ist: Bitte werfen Sie die Gnocchi sicherheitshalber weg! Bei dem angegebenen Datum handelt es sich um das Verbrauchsdatum. Dieses Datum ersetzt bei besonders leicht verderblichen Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum. Das Verbrauchsdatum nennt den letzten Tag, an dem das Lebensmittel noch verzehrt werden kann.

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung sieht für verpackte, schnell verderbliche Lebensmittel ein Verbrauchsdatum vor. Es ersetzt bei diesen Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Anders als beim MHD darf das betreffende Produkt nach dem angegebenen Verbrauchsdatum nicht mehr verkauft werden. Verbraucher:innen sollten das Lebensmittel dann nicht mehr essen, sondern wegwerfen, denn eine Gesundheitsgefährdung ist nicht auszuschließen.

Sie erkennen das Verbrauchsdatum an dem Aufdruck „zu verbrauchen bis:“ und dem Datum selbst oder dem Hinweis, wo das Datum zu finden ist. Außerdem gehört eine Beschreibung der einzuhaltenden Aufbewahrungsbedingungen dazu, zum Beispiel „Bei Aufbewahrung bei maximal 7 °C zu verbrauchen bis …“

Die Angabe des Verbrauchsdatums ist für frisches Geflügelfleisch oder im Handel erhältliche Rohmilch, auch Vorzugsmilch genannt, verpflichtend. Bei anderen leicht verderblichen Produkten prüfen Hersteller oder Händler im Einzelfall, ob statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum erforderlich ist.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist es allerdings irritierend, dass bei einem Gnocchi-Produkt ein Verbrauchsdatum statt eines Mindesthaltbarkeitsdatums aufgedruckt ist. Das Verbrauchsdatum ist speziell für leicht verderbliche Lebensmittel vorgesehen. Wird es unnötig verwendet, kann das Verbraucher:innen verunsichern. Anbieter sollten hier sorgfältig abwägen, ob es ausreicht, statt des Verbrauchsdatums das Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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