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"Alkoholfreie" Spirituosen

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"Alkoholfreie" Spirituosen

Frage

Darf es alkoholfreie Spirituosen wie Gin, Brandy oder Whiskey geben oder ist das ein Widerspruch in sich? Laut Spirituosenverordnung muss eine Spirituose mindestens 15 Volumenprozent Alkohol enthalten.

Antwort

Gin, Brandy oder Whiskey sind geschützte Bezeichnungen, die für alkoholfreie Getränke-Varianten nicht verwendet werden dürfen.

Der Begriff Spirituose ist in der EU-Spirituosen-Verordnung definiert. Danach ist eine Spirituose „ein alkoholisches Getränk, das […] über einen Alkoholgehalt von mindestens 15 % vol verfügt […]“. Außerdem enthält die Verordnung in Anhang II spezifische Anforderungen für verschiedene Spirituosen, die eine bestimmte Bezeichnung wie Gin, Brandy oder Whiskey tragen sollen. Dabei geht es unter anderem um den Mindestalkoholgehalt, der für Gin 37,5 Volumenprozent, für Brandy 36 Volumenprozent und für Whiskey 40 Volumenprozent betragen muss.

Die Bezeichnungen für in Anhang II der Verordnung beschriebene Spirituosen dürfen nach unserer Rechtsauffassung nicht für alkoholfreie Alternativen verwendet werden. Es kann also beispielsweise keinen „alkoholfreien Brandy“ geben. Auch die Bezeichnung „alkoholfreie Spirituose“ ist aus unserer Sicht nicht erlaubt. Denn „Spirituose“ ist die gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung für alle Spirituosen, die keine der Anforderungen für die geschützten Bezeichnungen erfüllen. Sie darf laut Verordnung nicht ersetzt oder ergänzt werden. Wir verstehen diese Vorgabe so, dass auch die Ergänzung des Begriffs „alkoholfrei“ unzulässig wäre. Zumal die Bezeichnung „alkoholfreie Spirituose“ widersprüchlich wäre, was aus unserer Sicht irreführend ist.

Gegebenenfalls ist es möglich, den Begriff für die Beschreibung des Verwendungszwecks zu nutzen, beispielsweise „Ersatz für Spirituose im Cocktail“. Wo hier die Grenze zur Bezeichnung zu ziehen ist, kann jedoch nur vor Gericht entschieden werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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