Angabe der Stückzahl bei Frikadellen
Frage
Auf einer Packung mit Snack-Frikadellen ist nirgendwo ersichtlich wie viele Frikadellen enthalten sind. Durch ein Sichtfenster in der Mitte der Packung wird der Eindruck erweckt, die Box wäre bis oben hin gefüllt, was sich beim Öffnen der Packung zu Hause jedoch als Trugschluss erwies. Meiner Meinung nach hätten dort noch fünf bis sechs Frikadellen Platz gehabt.
Meiner Ansicht nach, reicht eine reine Gramm-Angabe (180 g) in Kombination mit der irreführenden Verpackung nicht aus, sondern es sollten auch Stückzahlen vermerkt sein.
Antwort
Auch wenn es aus Verbrauchersicht wünschenswert wäre: Die Angabe der Stückzahl ist in diesem Fall nicht erforderlich. Aus rechtlicher Sicht genügt es, wenn Anbieter die Füllmenge in Gramm angeben. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit wäre die freiwillige Angabe der Stückzahl aber verbraucherfreundlicher. Außerdem sollten Unternehmen die Verpackungen vollständig befüllen.
Die Füllmenge verpackter Lebensmittel wird in der Regel in Gramm oder Kilogramm oder – bei flüssigen Lebensmitteln in Litern oder Millilitern angegeben. Nur in Ausnahmefällen ist stattdessen die Angabe der Stückzahl zulässig.
Bei Verpackungen, in denen die Lebensmittel nochmal in Einzelverpackungen stecken, die nicht einzeln verkauft werden, müssen Anbieter zusätzlich zur Nettofüllmenge in Gramm auch die Stückzahl angeben. Das ist beispielsweise bei einzeln verpackten Pralinen in einer Sammelverpackung der Fall. In dem von Ihnen geschilderten Fall sind die Frikadellen aber nicht nochmals einzeln verpackt. Die Angabe der Stückzahl ist daher nicht verpflichtend. Einige Anbieter kennzeichnen in solchen Fällen die Stückzahl aber freiwillig.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die freiwillige Angabe der Stückzahl zusätzlich zur Füllmenge in Gramm verbraucherfreundlicher. Außerdem sollten Unternehmen die Verpackungen vollständig befüllen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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