Fragen & Antworten

Angabe „mit Kirschgeschmack“

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Angabe „mit Kirschgeschmack“

Frage

Auf der Verpackung von Fruchtgummis wird mit Kirschgeschmack sowie der Abbildung von Kirschen und einer Kirschblüte geworben. Guckt man auf die Inhaltsstoffe, ist zu erkennen, dass keinerlei Kirschprodukte in den Bonbons enthalten sind.

Antwort

Die Angabe „mit Kirschgeschmack“ ist als Hinweis darauf zu verstehen, dass Aroma zugesetzt wurde.

Wenn auf der Verpackung Kirschen genannt und abgebildet sind, können Verbraucherinnen und Verbraucher dies als Hinweis verstehen, dass Kirschen als wesentliche Zutaten im Lebensmittel enthalten sind. Die Angabe „mit Kirschgeschmack“ soll diesen Eindruck korrigieren und deutlich machen, dass Aroma eingesetzt wurde. Die abgebildeten Zutaten sind dann nicht oder allenfalls in geringen Mengen vorhanden.

Anfragen an Lebensmittelklarheit zeigen, dass Konsumenten den Hinweis auf einen bestimmten Geschmack zum Teil falsch verstehen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind Angaben wie „aromatisiert“ verständlicher.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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