Fragen & Antworten

Clementinen mit Imazalil und Pyrimethanil

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Clementinen mit Imazalil und Pyrimethanil

Frage

Ich habe kürzlich Clementinen gekauft, auf denen stand, dass sie mit Imazalil und Pyrimethanil konserviert worden sind. Ist die Zulassung in der EU nicht abgelaufen?

Antwort

Die Behandlung von Zitrusfrüchten mit Imazalil und Pyrimethanil ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, wenn deren Rückstände in den Früchten festgelegte Höchstmengen nicht überschreiten. Diese Genehmigung für Pyrimethanil war zunächst bis 30.04.2018 befristet. Da sich die Neubewertung des Fungizids verzögert, wurde die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit Pyrimethanil nochmals verlängert, je nach Zusammensetzung zum 30.04.2024, teilweise aber auch bis zum 15.03.2026. Die Genehmigung für Imazalil ist bis Ende 2024 befristet.

Werden die Früchte nach der Ernte mit den Fungiziden behandelt, muss dies auf den Etiketten der Früchte gekennzeichnet werden. Ein genauer Wortlaut ist nicht vorgeschrieben.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Manuela
16.10.2024 - 20:41

Heute am 16.10.2024 wurden Mandarinen bei Kaufland aus Südafrika konserviert mit Azoxystrobin, Pyrimethanil, Thiabendazola, Fludioxoril und Wachs. 4 chemische Mittel? Gibt es keine Beschränkungen? Ich werde meinen Konsum stark überdenken. Das kann nicht gut sein!

Johannes Walter
29.10.2021 - 20:22

Es gibt immer noch Clementinen, die mit Pyrimethanil behandelt wurden. Gibt es zur Zulassung inzwischen einen neuen Stand?

Redaktion Lebensmittelklarheit
15.11.2021 - 15:34

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit Pyrimethanil wurde nochmals verlängert. Wir haben den Artikel aktualisiert.

Ahoi2021
07.06.2021 - 16:52

Ich finde, hier Leute anzumeckern, die sich bemühen und ziemlich deutlich machen, was sie leisten können und was nicht, etwas unverschämt. Es ist doch keine staatliche Stelle, oder? Wenn man sicher gehen will, kauft man halt Bio-Früchte oder verzichtet. Und sind sie behandelt, isst man die Schale nicht! Ist das Fungizid nur dort aufgebracht, damit sie nicht so schnell verdirbt, dann kann ja nicht so viel passieren.

Wolfgang Zeising
03.02.2021 - 15:40

Habe heute Orangen gekauft, die mit Pyrimethanil behandelt wurden. Ist das noch erlaubt?

Gast
01.02.2021 - 21:23

Sie schreiben in der Antwort:
"Die Behandlung von Zitrusfrüchten mit (...) Pyrimethanil ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt (...). Diese Genehmigung ist zunächst bis 30.04.2018 (Pyrimethanil) (...) befristet."

Ich habe heute Mandarinen gekauft, auf deren Etikett verzeichnet ist, dass sie u.a. mit Pyrimethanil konserviert wurden.
Wurde also die Genehmigung dafür verlängert, oder wurde das Mittel hier unzulässigerweise verwendet?

Lutz Paulus
14.12.2022 - 11:39

Diese ganze giftige Spritzerei gehört verboten, denn wo kommen die Allergien und Krebserkrankung her? Meiner Meinung daher.

Lindner
13.11.2024 - 14:59

Genau so ist es!!! Das ist eine bodenlose Schweinerei!!!
Ich weiß wovon ich rede, ich bin nämlich betroffen!

Paul
28.11.2020 - 20:57

Jetzt bin ich aber echt enttäuscht.

Jay Julian Montague
28.06.2018 - 01:39

Naja, wo man mal Klarheit bräuchte, wenn jemand einfach mal z.B. eine Frucht als z.B. Aromaträger mit Teilen der Schale isst, wieviel würde man ohne Schädigung oder Nebenwirkungen essen können? Also wenn wie im meinem Falle beim Ausquetschen, so Staubstückchen von der Schale in den Saft flogen, in wieweit muß man, in welcher Menge mit Beeinträchtigungen rechnen? Es hieß dass ein Erwachsener um die 600 Gramm belastete Orangen verträgt ohne schäden..... Ja bedeutet das jetzt geschält oder mit Schale 600gr? Gruß

Redaktion Lebensmittelklarheit
28.06.2018 - 09:01

Im Portal Lebensmittelklarheit können wir ausschließlich Fragen zur Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln beantworten. Fragen zur gesundheitlichen Beeinträchtigung von Schadstoffen fallen nicht in diesen Bereich. Sie können sich aber an Ihre örtliche Verbraucherzentrale wenden.

peter
06.03.2021 - 12:11

jaja ihr könntet es auch einfach versuchen zu beantworten, wenn ihr euch schon "lebensmittelklarheit" nennt... anstatt mal wieder diese ekelige leier mit "nicht unser aufgabenbereich" rauszuhauen... ihr weist auf verbraucherzentrale hin... was ist das dann für ein grosses logo oben links auf eurer seite mit "verbraucherzentrale" welches offenbar ja auch kein link zur verbraucherzentrale darstellt... eure seite wirkt auf mich unseriös und/oder suspekt und ich werde jedem von euch abraten

Jakob
22.09.2022 - 05:32

Hallo, grundsätzlich kann ich dazu sagen das Pyrimethanil keine sonderlich giftige Substanz ist. Der acceptable daily intake liegt bei ca. 0.17 mg/kg Körpergewicht für die Reinsubstanz. Die Clementinen werden nicht mit der reinen Substanz behandelt daher gibt es auch hier einen gewaltigen Sicherheitspuffer. Um es es kurz zu machen: es gibt keine gesundheitliche Bedenken ausser man ernährt sich hauptsächlich von Clementinenschalen. Alles andere ist für den menschlichen Organismus ungefährlich.

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