Colagetränk mit Süßungsmitteln
Frage
In einem Cola-Getränk sind Zusatzstoffe wie Acesulfam, aber auch Farbstoff und Phosphorsäure enthalten, ohne dies deutlich auf der Schauseite zu kennzeichnen. Man sieht es nur in der Zutatenliste. Müsste das nicht deutlich auf der Schauseite stehen?
Antwort
Zusatzstoffe wie Acesulfam, Phosphorsäure oder Farbstoffe müssen im Zutatenverzeichnis stehen. Einen weiteren Hinweis brauchen Anbieter nur bei wenigen Zusatzstoffen aufzudrucken. Bei Süßungsmitteln wie Acesulfam ist die Angabe „mit Süßungsmitteln“ verpflichtend.
Der Hinweis muss in Verbindung mit der Bezeichnung auf dem Etikett stehen. Da die Bezeichnung häufig kleingedruckt auf der Rückseite zu finden ist, ist auch der Hinweis auf Süßungsmittel meist unauffällig. Eine Verpflichtung, die Angabe auf die Schauseite zu drucken, gibt es nicht.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit stellt der Hinweis „mit Süßungsmitteln“ eine wichtige Verbraucherinformation dar. Anfragen und Beschwerden bei Lebensmittelklarheit zeigen, dass die Angabe gelegentlich übersehen wird. Verbraucherfreundlich wäre es aus unserer Sicht, wenn der Hinweis immer auf der Schauseite stehen würde. Insbesondere wenn Anbieter mit Angaben wie „zuckerfrei“ oder „ohne Zuckerzusatz“ werben, sollten sie den Hinweis in unmittelbare Nähe drucken.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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