Darf ein Nahrungsergänzungsmittel mit künstlichen Vitaminen „Bio“ sein?
Frage
Ich habe ein Nahrungsergänzungsmittel mit Kräuterauszügen gekauft, das als Bioware gekennzeichnet ist, obwohl es laut Zutatenverzeichnis mit künstlichen Vitaminen angereichert ist. Ist das zulässig?
Antwort
Nein, nach unserer Rechtsauffassung nicht. Laut EU-Öko-Verordnung ist der Zusatz von isolierten Vitaminen in Bioprodukten grundsätzlich nicht erlaubt.
In Bio-Lebensmitteln dürfen nur vitaminreiche Zutaten verwendet werden, beispielsweise Acerolapulver als Vitamin-C-Quelle oder Algenpulver als Kalziumquelle. Setzt der Anbieter isolierte Vitamine zu, darf er an keiner Stelle mit der Angabe „Bio“ werben – auch nicht für einzelne Zutaten im Zutatenverzeichnis.
Ausnahmen gelten für Lebensmittel, bei denen der Vitaminzusatz gesetzlich vorgeschrieben ist, zum Beispiel für Babynahrung. Das ist aber bei einem Nahrungsergänzungsmittel aus Kräuterauszügen nicht der Fall.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Nach dem EU-US-Gleichwertigkeitsabkommen von 2012 dürfen Bio-Nahrungsergänzungsmittel, die nach US-Bio-Recht zertifiziert sind und daher auch synthetische Vitamine und Mineralstoffe enthalten, in der EU als Bioprodukte angeboten werden. Es ist auch die Verwendung des EU-Bio-Logos erlaubt. Wenn ein solches US-Bio-Nahrungsergänzungsmittel in der EU für den EU-Endverbrauchermarkt verpackt wird, ist auf der Packung auch nur der Code der EU-Öko-Kontrollstelle zu sehen.
Warum soll man derartige Lebensmittel immer gleich bei Lebensmittelklarheit melden, wo die Hersteller im Prinzip bloßgestellt werden?
Warum ist der erste Anlaufpunkt nicht der Hersteller selbst? Und wenn der Hersteller nicht reagiert und man der Ansicht ist, wirklich getäuscht worden zu sein, warum meldet man das nicht bei der Lebensmittelkontrolle? Eigentlich ist doch das der normale Weg und nicht als erster Schritt Lebensmittelklarheit.de
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