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Darf ein „Roggenkernbrot“ mehr Weizen als Roggen enthalten?

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Darf ein „Roggenkernbrot“ mehr Weizen als Roggen enthalten?

Frage 

Ich habe ein Brot gekauft, das als "Roggenkern" deklariert ist, wobei auf der Vorderseite dreimal das Wort „Roggen“ erwähnt wird. Nicht einmal ist das Wort "Weizen" zu lesen.

Ich habe mich beim Kauf gewundert – Brot ist zu hell – mich aber aus Zeitgründen auf das Wort "Roggen" verlassen.

Zu Hause angekommen stellte ich fest, dass der Hauptbestandteil "Weizen" ist, dahinter kommt erst Natursauerteig aus Roggen, Wasser und Roggenmehl. Insgesamt wird der Roggenmehlanteil mit 32 Prozent angegeben. Ich fühlte mich sehr getäuscht.

Eigentlich ist es ein "WEIZENBROT mit Roggenzusatz". Ist das nicht täuschend? 

Antwort 

„Roggenkern“ ist keine verkehrsübliche Bezeichnung. Möglicherweise handelt es sich bei dem Brot um ein Roggenmischbrot. Das Brot sollte dann – bezogen auf den Getreideanteil – mehr als 50 Prozent Roggen enthalten. So ist es in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck beschrieben. Diese Zusammensetzung könnte das von Ihnen genannte Brot erfüllen, sodass die Kennzeichnung rechtlich vermutlich nicht zu beanstanden ist. Die Regelung ist aber nicht leicht zu verstehen, wie viele ähnliche Anfragen bei Lebensmittelklarheit zeigen. 

Die Bezeichnungen „Roggenbrot“, „Roggenmischbrot“ oder gar „Roggenkernbrot“ sind rechtlich nicht definiert. In den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck sind aber übliche Zusammensetzungen für Roggenbrot und Roggenmischbrot beschrieben. 

Wenn die Anbieterfirma diese Bezeichnungen wählt,  sollte ein Roggenbrot mindestens 90 Prozent Roggen enthalten, bezogen auf den Getreideanteil. Da ein Brot weitere Zutaten wie Wasser, Hefe und Salz enthält, liegt der Roggenanteil bezogen auf das Gesamtprodukt deutlich niedriger. 

Bei einem Roggenmischbrot sollte der Getreideanteil zu mindestens 50 Prozent aus Roggen bestehen. Auch hier gilt: Aufgrund weiterer Zutaten wie Wasser und weiteren Getreidearten liegt der Roggenanteil am Gesamtgewicht in der Regel unter 50 Prozent. 

Roggenkernbrot ist keine verkehrsübliche Bezeichnung, sondern nur ein Produktname. Bei dem von Ihnen geschilderten Brot müsste auf der Rückseite noch eine verkehrsübliche oder beschreibende Bezeichnung zu finden sein – möglicherweise „Roggenmischbrot“. 

Wenn Lebensmittelfirmen eine bestimmte Zutat auf der Schauseite hervorheben – in dem von Ihnen genannten Fall den Roggen – müssen sie den Anteil an Roggen im Endprodukt angeben. 

Für den von Ihnen geschilderten Fall nehmen wir folgende Zutatenliste an: 

Zutaten: Weizenmehl, Natursauerteig (Roggenmehl, Wasser), Wasser, Roggenmehl, Speisesalz, Hefe.

Da Roggenmehl nicht nur als separate Zutat im Brot steckt, sondern zusätzlich im Natursauerteig enthalten ist, kann es sein, dass der Anteil an Roggenmehl insgesamt höher ist als der Anteil an Weizenmehl – obwohl das Weizenmehl im Zutatenverzeichnis an erster Stelle steht. Die Vorgaben der Leitsätze wären in diesem Fall erfüllt, da mehr als die Hälfte des Getreideanteils auf Roggenmehl entfällt. 
Da in dem Brot außerdem noch reichlich Wasser sowie Hefe und Salz enthalten sind, kann die Angabe des Roggenanteils mit 32 Prozent am Endprodukt stimmen.   

Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit ist der Produktname „Roggenkern“ ungünstig, da er eine besondere Qualität, beispielsweise einen Anteil an Kernen oder Vollkorn, vermittelt. Die Herstellerfirma sollte einen passenden Namen wählen, beispielsweise „Roggenmischbrot“. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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