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Darf Mais als Gemüse gezählt werden?

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Darf Mais als Gemüse gezählt werden?

Frage 

Auf der Produktvorderseite eines Gemüseaufstrichs wird groß mit „65 % Gemüse” geworben. Leider wurde hier aber auf verbrauchertäuschende Weise Mais als Gemüse gezählt, obwohl es sich doch um ein Getreide handelt, oder? Der echte Gemüseanteil liegt meiner Berechnung nach bei etwa 38 Prozent, der Rest ist Mais. Ist das so zulässig? 

Antwort

Wenn der Anbieter des Aufstrichs den Mais zum Gemüseanteil zählt, kann er nur Gemüsemais verwendet haben. Gemüsemais, auch Zuckermais (Zea mays var. saccharata) genannt, ist eine Unterart der Maispflanze und unterscheidet sich in der Zusammensetzung stark vom Getreidemais. Auch lebensmittelrechtlich wird zwischen Zuckermais und Getreidemais unterschieden. So ist Gemüsemais beispielsweise in den Leitsätzen für Gemüseerzeugnisse erwähnt.

 Aus botanischer Sicht zählt die Pflanze Zea mays zwar zu den Süßgräsern und damit als Getreideart. Lebensmittelrechtlich ist aber nicht definiert, welche Pflanzenteile zum Gemüse gerechnet werden, es zählt die “allgemeine Verkehrsauffassung”. So können beispielsweise Paprika oder Zwiebeln je nach Sorte und Verwendung als Gemüse oder Gewürz gelten. Ebenso zählt der wasserreiche Gemüsemais zum Gemüse, während die klassischen stärkereichen Maissorten als Getreide zählen.

Entsprechend der “Leitsätze für Gemüseerzeugnisse” kann Mais zur Herstellung von Gemüsekonserven unter den Bezeichnungen “Mais”, “Gemüsemais” oder “Junger Gemüsemais” vermarktet werden. Die Leitsätze sind rechtlich nicht bindend, dienen aber als Orientierung, beispielsweise bei der Wahl einer Bezeichnung.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist es üblich und zulässig, Gemüsemais in verarbeiteten Produkten zum Gemüseanteil zu zählen. Transparenter wäre es aus unserer Sicht, wenn der Anbieter die Bezeichnung “Gemüsemais” statt “Mais” wählen würde.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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