Dürfen Etiketten auf Konserven überklebt werden?
Frage
Ich habe bei meinem Discounter im Angebot vier Dosen Brechbohnen gekauft. Beim Öffnen der Dosen stellte ich fest, dass die Banderole über das Etikett eines englischen Herstellers geklebt wurde. Mich würde interessieren, ob das überhaupt erlaubt ist.
Antwort
Wenn sichergestellt ist, dass sich die Banderole des Discounters nicht löst, dürfte das Überkleben erlaubt sein. Die Anbieterfirma, die auf dem sichtbaren Etikett steht, ist für die Qualität verantwortlich und muss sicherstellen, dass sie einwandfreie Ware verkauft.
Grundsätzlich ist es zulässig, dass ein Unternehmen ein bereits etikettiertes Produkt weiterverkauft, wenn es dabei alle lebensmittelrechtlichen Bestimmungen einhält. Es darf die Informationen auf dem Etikett aber nur dann ändern oder mit eigenen Informationen überkleben, wenn dies Verbraucher:innen nicht täuschen kann und die Sicherheit des Lebensmittels nach wie vor gewährleistet ist. Beispielsweise dürfen die Bohnen nicht verdorben sein oder Zutaten enthalten, die in Deutschland nicht erlaubt sind.
Das sichtbare Etikett muss alle Pflichtinformationen liefern. Die Firma, die auf dem sichtbaren Etikett steht, ist für die Qualität verantwortlich und muss sicherstellen, dass die Informationen stimmen, beispielsweise auch das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit wirft das Überkleben von Etiketten Fragen auf. Anbieter sollten ein solches Vorgehen nach Möglichkeit vermeiden, um Verbraucher:innen nicht zu verunsichern.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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