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Dürfen Gemüsechips als Chips bezeichnet werden?

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Dürfen Gemüsechips als Chips bezeichnet werden?

Frage

Ich habe mir gerade eine Packung Gemüsechips gekauft und mich dabei gefragt, ob der Begriff "Chips" auch speziell geregelt ist, wie beispielsweise Honig in der Honigverordnung, oder darf jedes Produkt einfach "Chips" genannt werden, obwohl Verbraucher:innen damit eher die typischen Kartoffelchips verbinden?

Antwort

Die Bezeichnung „Chips“ ist rechtlich nicht speziell geregelt. Es gibt lediglich Beschreibungen, wie Kartoffelchips, Kartoffelsticks und Stapelchips aus Kartoffeln üblicherweise zusammengesetzt sind. Diese sind in den Leitsätzen für Kartoffelerzeugnisse festgelegt.

Es gibt nur wenige Lebensmittel, deren Bezeichnungen rechtlich verbindlich festgelegt sind. Dazu zählen beispielsweise viele Milchprodukte wie Joghurt, Käse oder Speisequark. Auch für Honig, Fruchtsaft und Schokolade gibt es rechtsverbindliche Regeln. Für eine Reihe von weiteren Lebensmitteln gibt es „verkehrsübliche“ Bezeichnungen. In vielen Fällen sind diese in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs festgelegt. Leitsätze sind rechtlich nicht bindend. Sie dienen aber allen Beteiligten aus Herstellung, Handel und Lebensmittelüberwachung als Anhaltspunkt und werden auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen als Entscheidungshilfe herangezogen.

Die Leitsätze für Kartoffelerzeugnisse beschreiben die übliche Zusammensetzung von Kartoffelchips. Sie werden üblicherweise aus geschälten Kartoffeln hergestellt und sollten in der Konsistenz knusprig und nicht weich und pappig sein. Sie sollten nach dem Frittieren nicht mehr als drei Prozent Wasser enthalten.

Die beschriebenen Eigenschaften gelten aber nur für die Bezeichnung Kartoffelchips. Die allgemeine Bezeichnung „Chips“ ist lebensmittelrechtlich nicht definiert. Neben Gemüsechips gibt es beispielsweise auch Produkte mit den Namen „Kokoschips“ oder „Bananenchips“ auf dem Markt, die sehr unterschiedlich zusammengesetzt sind.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit spricht grundsätzlich nichts dagegen, ein Produkt „Gemüsechips“ zu nennen, solange der Name nicht über die Zusammensetzung täuscht und eine Verwechslung mit Kartoffelchips ausgeschlossen ist. Aus der rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung sollte aber hervorgehen, woraus die Chips bestehen und welches Gemüse verwendet wurde.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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