Dürfen in Wildpastete auch Teile anderer Tiere verarbeitet werden
Frage
Ich habe mir beim Einkaufen verschiedene Wildpasteten angeschaut. Sie bestehen nicht nur aus Wildfleisch wie Reh oder Wildschwein. Wenn Schweinefleisch in der Zutatenliste steht, ist das Hausschwein, kein Wildschwein, oder? Und was ist mit Speck? Müsste die Wildpastete nicht komplett aus Wild sein? Und welche Tierarten können sich überhaupt hinter "Wild" verbergen?
Antwort
Wildprodukte dürfen auch Bestandteile von Tierarten, die nicht zum „Wild“ gehören enthalten. Es hilft nur der Blick in die Zutatenliste. Ist in der Zutatenliste von „Schwein“ die Rede, handelt es sich immer um das Hausschwein.
Die Tierarten, die in Deutschland als „Wild“ gelten, sind im Bundesjagdgesetz aufgeführt. Nur einige davon sind auch für die Lebensmittelgewinnung von Bedeutung, darunter Rehe, Hirsche, Wildschweine, Wildkaninchen oder Rebhühner.
Die Zusammensetzung von Wildprodukten ist nicht gesetzlich festgelegt. Allerdings beschreiben die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs, was unter den betreffenden Wilderzeugnissen zu verstehen ist.
Laut den Leitsätzen können Sie beispielsweise von einer „Wildschweinsalami“ erwarten, dass der Fleischanteil ausschließlich vom Wildschwein stammt. Anderenfalls sollte die Bezeichnung „Salami mit Wildschweinfleisch“ heißen. Für Wildpasteten dagegen sehen die Leitsätze als Ausgangsmaterial neben Wildfleisch auch Schweine oder Kalb- und Jungrindfleisch sowie Speck vor.
Im Zweifelsfall müssen Sie daher immer in die Zutatenliste schauen, wenn Sie erfahren möchten, welche Tierarten verwendet wurden.
Taucht in der Zutatenliste beispielsweise „Schweinefleisch“ auf, ist immer das Hausschwein gemeint. Nicht bei allen Zutaten wird jedoch überhaupt die Tierart genannt. Beispielsweise stammen auch „Speck“ oder „Schwarte“ immer vom Schwein, wenn nicht explizit eine andere Tierart genannt wird.
Wir können Ihre Verwunderung über Schwein oder Rind in der der Wildpastete gut nachvollziehen. Aus unserer Sicht sollten sich in Wildprodukten ausschließlich Bestandteile von Tierarten befinden, die zum Wild zählen. Anderenfalls sollte auf weitere verwendete Tierarten bereits in der Bezeichnung auf der Schauseite hingewiesen werden.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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