Erdbeeren in der Schale: Welche Preisangabe ist korrekt?
Frage
Warum wird eine 500-Gramm-Packung Erdbeeren mit der Preisangabe 3,99 Euro später nach Gewicht berechnet, so dass die Packung teurer wird? Muss da nicht angegeben werden, dass der Preis nach Gewicht berechnet wird?
Das ist mir sowohl beim Discounter als auch im Supermarkt passiert und finde das unmöglich, da ich nur eine kleine Rente bekomme und alles genau durchrechne, bevor ich ein Produkt kaufe.
Antwort
Wird der Preis bei Erdbeeren nach Gewicht berechnet, die Erdbeeren also an der Kasse ausgewogen, müssen Anbieter den Grundpreis angeben, also den Preis pro Kilogramm. Die zusätzliche Angabe des Preises für eine 500-Gramm-Schale ist üblich und zulässig. Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit sollten Anbieter in diesem Fall einen Hinweis anbringen, dass der Preis an der Kasse nach Gewicht berechnet wird.
Beim Verkauf von Erdbeeren in 500-Gramm-Schalen gibt es zwei korrekte Varianten.
- Variante 1: Die Erdbeeren werden in 500-Gramm-Schalen angeboten, aber nach Gewicht verkauft. Hier müssen Anbieter den Grundpreis angeben, also den Preis pro Kilogramm. Häufig ist zusätzlich der Preis pro Schale angegeben, meist sogar in größerer Schrift als der Grundpreis. Verbraucher:innen zahlen in diesem Fall für das tatsächliche Gewicht und keinen Festpreis – so wie in dem von Ihnen geschilderten Fall. Es ist allerdings nicht zulässig, ausschließlich mit dem 500-Gramm-Preis zu werben, wenn die Erdbeeren nachher ausgewogen werden.
- Variante 2: Die Erdbeeren werden als 500-Gramm-Schale zu einem festen Preis verkauft. In diesem Fall müssen die Schalen im Mittel das genannte Gewicht einhalten. Einzelne Schalen dürfen aber etwas weniger wiegen, wobei sie mindestens 485 Gramm enthalten müssen. In diesem Fall haben Kund:innen also keinen Rechtsanspruch darauf, exakt oder mindestens 500 Gramm zu bekommen. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass das Gewicht stimmt – auch bei offenen Schalen. Er muss gegebenenfalls Erdbeeren nachlegen. Zusätzlich muss der Anbieter den Grundpreis pro Kilogramm angeben.
In Supermärkten und Discountern ist diese zweite Variante bei Schalen zu finden, die mit Folien geschlossen sind – andernfalls könnten die Anbieter nicht garantieren, dass die Schalen 500 Gramm enthalten, beziehungsweise innerhalb der zulässigen Abweichung liegen.
Erdbeeren werden häufig auch direkt vom Erzeuger in kleinen Hofläden, am Markt oder an einzelnen Ständen angeboten. Für kleine Direktvermarkter, die ihre Erdbeeren zu einem festen Preis pro (500-Gramm-)Schale anbieten (Variante 2) gilt eine Sonderregelung: Sie sind von der Verpflichtung zur Grundpreisangabe befreit.
Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit sollte beim Einkauf durch einen Hinweis deutlich werden, wenn die Erdbeeren tatsächlich nach Gewicht verkauft werden. Anbieter sollten den Grundpreis in gut lesbarer Schriftgröße kennzeichnen.
Übrigens: Das Verpackungsgewicht der Schale darf nicht mitberechnet, muss also abgezogen werden. Im Zweifelsfall sollten Sie nachfragen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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