Fragen & Antworten

Fair-Trade-Rohrzucker mit Mengenausgleich

Teasertitel
Fair-Trade-Rohrzucker mit Mengenausgleich

Frage

Auf der Rückseite einer Packung Vollrohrzucker ist der Fair-Trade-Anteil mit 100 Prozent angegeben. Weiter unten ist aber der Hinweis „mit Mengenausgleich“ vermerkt. Dies ist für mich ein Widerspruch. Es ist mir nicht ersichtlich, ob der Zucker nun ausschließlich Fair-Trade-Ware ist oder durch den Mengenausgleich eine Mischware.

Antwort

Tatsächlich kann es sein, dass der in der Packung enthaltene Zucker nicht aus dem fairen Handel stammt. 

Der Hinweis „mit Mengenausgleich“ bedeutet, dass die Lebensmittelfirmen im Verarbeitungsprozess fair gehandelten Zucker mit konventionellem Zucker vermischen dürfen. Am Ende darf ein Unternehmen nur so viel Ware als „Fair Trade“ kennzeichnen, wie es Fair-Trade-Zuckerrohr eingekauft hat. 

Entsprechend den Regeln des „Fairtrade“-Siegels  kann der Zucker mit einem Fair-Trade-Anteil von 100 Prozent gekennzeichnet werden, auch wenn dies nicht dem tatsächlichen Anteil entspricht. Gleichzeitig müssen konventionelle Zuckerpackungen aus demselben Gemisch ohne Siegel verkauft werden. Wichtig ist, dass die Mengenbilanz stimmt. 

Neben Zucker ist beim „Fairtrade“-Siegel der Mengenausgleich auch für Tee, Kakao und Fruchtsaft erlaubt. Begründet werden die Ausnahmen damit, dass auch Erzeugergruppen, die nur kleine Mengen produzieren, am Fair-Trade-System teilnehmen können.

Aus Sicht der Verbraucherzentralen darf der Mengenausgleich nicht die dauerhafte Regel werden. Eine zukünftige Trennung von fairen und konventionellen Rohstoffen muss das Ziel sein. Der Hinweis auf Mengenausgleich sollte direkt auf der Schauseite erfolgen. Ergänzend sollte auf Informationsmöglichkeiten, beispielsweise im Internet verwiesen werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.3 (25 Stimmen)
Manfred Blum
11.10.2017 - 19:05

Was will man von einem Lebensmittelgesetz anderes als Betrug verlangen, wenn der oberste Hüter des Ministeriums stets aus der bayrischen Amigo-Szene stammt?
Manfred

In Gried
19.04.2017 - 10:36

Seit Jahren verwende ich Rohrzucker nur mit dem „FairTrade“-Siegel und heute Morgen am Frühstückstisch sehe ich den Zusatz „mit Mengenausgleich“ auf der Packung ...
Jetzt muss ich so was lesen, ich bin echt enttäuscht, da ich bei vielen Produkten auf das Siegel schaue und dachte ich kann mit meinem Kaufverhalten dazu beisteuern, dass wirklich fair gehandelt wird, ich bin ein bisschen enttäuscht.

Truddel
19.09.2017 - 11:44

>dachte ich kann mit meinem Kaufverhalten dazu beisteuern, dass wirklich fair gehandelt wird,

Kannst du ja auch! Es ändert ja nichts daran, dass die Menge an Zucker tatsächlich fair produziert wurde,

Norbert Weber
23.09.2016 - 15:09

Da ist doch dem Betrug Tür und Tor geöffnet! Ich dachte, das Fair-Trade-Siegel sei erwas Seriöses. Ihre Erklrärung hat micj enttäuscht und frustriert. Dieser Mengenausgleich sollte schleunigst abgeschafft werden!

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.