Frisch aufgebackene Backwaren
Frage
Wie lange dürfen im Supermarkt "frisch aufgebackene Backwaren" in der Auslage liegen und verkauft werden? Gibt es Unterschiede zwischen Brot und Gebäck?
Antwort
Es gibt keine grundsätzliche Regelung, wie lange aufgebackene Backwaren, egal, ob es sich dabei um Brot, Brötchen oder Kekse handelt, verkauft werden dürfen. Entscheidend für ihren Verkauf ist die Qualität, denn Kunden haben Anspruch auf einwandfreie Ware. Sind die Backwaren also altbacken, pappig oder auf andere Art und Weise in ihrem Genusswert deutlich eingeschränkt sind, können Sie sie reklamieren. Und zwar umgehend, denn die Frische von Backwaren ist naturgemäß nur von kurzer Dauer. Backwaren, die Sie am Tag zuvor gekauft haben, können Sie nicht mehr wegen mangelnder Frische reklamieren.
Wie lange sie als „frisch“ beworben werden dürfen ist ebenfalls nicht geregelt. Denn der Begriff „frisch“ bezogen auf Backwaren ist rechtlich nicht definiert.
Verschiedene Anbieter verkaufen als „vom Vortag“ gekennzeichnete Backwaren vergünstigt. Aus unsere Sicht handelt es sich daher spätestens am folgenden Verkaufstag nicht mehr um „frische“ Backwaren und sollte nicht so beworben werden.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Hallo ein Bäcker Fachverkäufer meinte mal zu mir, bei ihm in Bayern darf er ein Rogenmischbrot auch noch 4 Tage später als frisch verkaufen und anbieten.
Aber wie soll eine Reklamierung am Ende funktionieren? Der Verkäufer muss nur behaupten, dass das Brot frisch ist und immer so schmeckt.
Es ist ja kaum zu beweisen, dass das Brot nicht mehr die Qualität aufweist wie es sein sollte
Wie bereits in dem Artikel beschrieben, ist der Begriff „frisch“ rechtlich nicht definiert. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Werbung als „frisch“ bei einem vier Tage alten Brot allerdings nicht zutreffend. Aus unserer Sicht muss die Bäckerei das Brot zurücknehmen oder umtauschen, insbesondere, wenn es alt oder trocken schmeckt. Sie können auf Ihrem Recht bestehen. Zeigen sich die Verkäufer:innen oder der Inhaber/die Inhaberin nicht einsichtig, kann es unter Umständen dennoch schwierig werden, Ihren Anspruch auf frisches Brot durchzusetzen. Kommt der Fall allerdings wiederholt vor, können Sie das Ordnungsamt informieren.
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