Fruchtpulver-Zusatz in Kindermüsli
Frage
Ich sehe ständig diese Kinder-Müslis – die allermeisten davon enthalten in der Tat oft fast so viel Zucker wie die "Erwachsenen"-Standardmüslis (so zwischen 17 – 22g/100g). Ein Beispiel: Ein Müsli hat laut Nährwerttabelle 20 Gramm Zucker. Das Produkt enthält laut Zutatenliste neben Getreideflocken vor allem Fruchtstückchen und Fruchtpulver (29 %) (Rosinen 14 % getrocknete Äpfel 10 % usw.), außerdem Maltodextrin. Der größte Teil des Zuckers darin kommt meiner Ansicht nach weniger aus dem Maltodextrin, das zugesetzt ist (das müssten unter 1,5% sein nach der Position auf der Zutatenliste zu urteilen), sondern aus dem "Fruchtpulver". Bei anderen sind es die Trockenfrüchte. Und die gelten nicht als "Zuckerzusatz", oder?
Antwort
Für die Angabe „Ohne Zuckerzusatz“ gibt es klare rechtliche Vorgaben. Sie ist laut EU-Health-Claims-Verordnung nur zulässig, wenn dem Produkt weder Ein- oder Zweifachzucker noch andere wegen ihrer süßenden Wirkung verwendeten Zutaten zugesetzt wurden. Wenn das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält, sollte das Etikett zusätzlich den Hinweis „Enthält von Natur aus Zucker“ tragen.
In dem Beispiel von Ihnen dürfte der enthaltene Zucker tatsächlich überwiegend aus den Fruchtstückchen und dem Fruchtpulver kommen. Die Angabe „Ohne Zuckerzusatz“ wäre demnach nur dann zulässig, wenn der Anbieter die Fruchtstückchen und/oder das Fruchtpulver nicht zum Süßen zusetzt. Er sollte aber zusätzlich den Hinweis „Enthält von Natur aus Zucker“ aufdrucken. Bei zuckerreichen Zutaten wie Obst stellt sich also in solchen Fällen die Frage, welcher Zweck vorherrscht: Geschmacksgebung oder süßende Wirkung.
Rosinenpulver könnte unserer Ansicht nach – ähnlich wie Dattelpulver – hauptsächlich zum Süßen verwendet werden, da Rosinen wenig Eigengeschmack besitzen. Dies lässt sich aber alleine anhand der Kennzeichnung nicht beurteilen. Das Müsli müsste dann auch tatsächlich deutlich süß und nicht nach der zuckerhaltigen Frucht schmecken.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Neuen Kommentar hinzufügen