Geschützte Bezeichnungen
Frage
Wer entscheidet, ob eine Bezeichnung ein geschützter Begriff ist oder nicht?
Antwort
Ein Großteil der geschützten Bezeichnungen im Lebensmittelbereich ist EU-weit rechtlich geschützt. An der europäischen Gesetzgebung sind die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament beteiligt.
Der Schutz einiger allgemeiner Bezeichnungen wie Milch, Honig, Butter oder Schokolade ist direkt in EU-Verordnungen festgelegt.
Daneben gibt es eine EU-weit gültige Datenbank zu geschützten Ursprungsbezeichnungen, geschützten geografischen Angaben und garantiert traditionellen Spezialitäten, die laufend erweitert wird. Hier ist eine Reihe von Spezialitäten aus verschiedenen Ländern gelistet, beispielsweise Schwarzwälder Schinken, Allgäuer Bergkäse, Heumilch oder auch der italienische Parmigiano Reggiano. Hier entscheidet die Europäische Kommission, welche Spezialitäten in die Datenbank aufgenommen werden.
Nur für wenige Lebensmittel gibt es spezielle Regelungen auf nationaler Ebene. Ein Beispiel hierfür ist Bier, dessen Bezeichnungsschutz in der deutschen Bierverordnung festgelegt ist. Das hat zur Folge, dass in Deutschland und im Ausland hergestellte Biere unterschiedlich zusammengesetzt sein können.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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