Gewürze in der Zutatenliste
Frage
Ich hätte ganz gerne gewusst ob es rechtens ist, dass in der Zutatenliste einer fertigen Würzmischung alle Gewürze, zum Beispiel Oregano, Basilikum usw., zusammengerechnet werden dürfen und als „Gewürze“ als erstes in der Zutatenliste stehen. Salz kommt hinter den Gewürzen, obwohl Salz den höchsten Anteil in der Mischung hat. Ich gebe mal ein Beispiel. Zutatenliste: Gewürze (Paprika, Zwiebel, Oregano, Knoblauch, Majoran), Steinsalz Ist das rechtens?
Antwort
Ja. Offenbar handelt es sich bei der Zutat „Gewürze“ um eine Gewürzmischung. Sie zählt als zusammengesetzte Zutat, daher müssen die Zutaten der Gewürzmischung in Klammern ergänzt werden, und zwar in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils. Das hat der Anbieter in dem von Ihnen geschilderten Fall getan. Macht diese Gewürzmischung in der Summe einen höheren Anteil aus als das Salz, stehen sie in der Zutatenliste vor dem Salz.
Machen die Gewürze in der Summe weniger als zwei Gewichtsprozent aus, könnte die Aufzählung der Gewürze in Klammern sogar entfallen. Es genügt dann die Angabe „Gewürze“.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit wäre es allerdings verbraucherfreundlicher, statt der „Gewürzmischung“ die Gewürze in der Zutatenliste einzeln aufzuführen.
Mischungen von Gewürzen oder Kräutern, die sich in ihrem Gewichtsanteil nicht wesentlich unterscheiden, dürfen übrigens in einer anderen Reihenfolge aufgezählt werden als sonst (absteigende Reihenfolge ihres Gewichtsanteils), sofern eine Formulierung wie „in veränderlichen Gewichtsanteilen“ hinzugefügt wird. Die Kennzeichnung würde dann beispielsweise lauten: Gewürze in veränderlichen Gewichtsanteilen (Paprika Zwiebel, Petersilie, Pfeffer).
Da in dem von Ihnen genannten Beispiel der Hinweis „in veränderlichen Gewichtsanteilen“ fehlt, muss die Reihenfolge der Gewürze in Klammern der absteigenden Folge ihres Gewichtsanteils entsprechen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Der Fachverband der Gewürzindustrie möchte den Beitrag von Lebensmittelklarheit gerne um zwei Aspekte ergänzen. Die lebensmittelrechtliche Wertung trifft zu. Darüber, was verbraucherfreundlicher ist, kann man geteilter Meinung sein. Wir halten es für sinnvoll, dass VerbraucherInnen auf den ersten Blick sehen können, dass der Gesamtanteil der Gewürze höher ist, als der Salzanteil. Für die Charakterisierung des Produkts insgesamt ist das durchaus von Bedeutung, z.B. für die Frage, ob es sich gemäß den Leitsätzen für Gewürze und andere würzende Zutaten um eine Gewürzzubereitung oder um ein Gewürzsalz handelt.
Ein weiterer Denkanstoß: Natürlich erscheint es auf den ersten Blick immer verbraucherfreundlicher, alle Einzelzutaten in absteigender Reihenfolge aufzuführen (vielleicht auch gleich mit den jeweiligen prozentualen Anteilen?). Die derzeitige Rechtslage schützt aber auch das berechtigte Interesse der Hersteller vor Nachahmung, was gerade im Bereich der Gewürze nicht unwichtig ist. Das "gewisse Etwas", das sich aus unterschiedlichen Anteilen einzelner Gewürze ergibt und den Mischungen verschiedener Hersteller die individuelle Note verleiht, ist ebenso schützenswert. Aus unserer Sicht stellt die jetzige Regelung einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Verbraucher- und Herstellerinteressen dar.
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