Haltungsbedingungen bei Weidebutter
Frage
Ich fühle mich getäuscht über den Begriff „Weidebutter“ bei nur mindestens 120 Tagen Weidehaltung im Jahr und mindestens sechs Stunden pro Tag, und zusätzlich Silagefutter. Gibt es dazu Regelungen?
Antwort
Der Begriff „Weide“ in der Bezeichnung von Milchprodukten wie „Weidebutter“ oder „Weidemilch“ sagt aus, dass die Kühe während der Vegetationsperiode Weidegang haben. Er ist lebensmittelrechtlich nicht geregelt. Somit bestimmen im Wesentlichen die Anbieter, was sie darunter verstehen. Das kann von Molkerei zu Molkerei unterschiedlich sein.
Das Oberlandesgericht Nürnberg stellte im Jahr 2017 klar, dass Weidemilch nicht von Kühen stammen muss, die auf der Weide gemolken wurden. Die Bezeichnung „Weidemilch“ sei nicht irreführend, wenn die Milch von Kühen stammt, welche an mindestens 120 Tagen im Jahr wenigstens sechs Stunden auf der Weide waren.
An diesen Werten orientieren sich viele Anbieter von Weidemilch oder Weidebutter. Manche geben konkrete Angaben zur Dauer der Weidehaltung an, sowohl zur Mindestanzahl an Weidetagen im Jahr als auch zur Weidedauer pro Tag. Bei anderen findet man dagegen kaum Informationen auf der Verpackung.
Weiterhin bleibt oftmals unklar, woraus die zusätzliche Fütterung sowohl im Sommer als auch im Winter besteht und ob es Vorgaben für die Tierhaltung im Winter gibt. Einige, aber nicht alle Anbieter, verzichten auf gentechnisch veränderte Futtermittel.
Das Siegel “PRO WEIDELAND“ macht umfassende Vorgaben. Es garantiert, dass die Kühe an mindestens 120 Tagen im Jahr mindestens sechs Stunden weiden. Pro Kuh müssen 1000 Quadratmeter Weide vorhanden sein und die Fütterung erfolgt gentechnikfrei. Weitere Kriterien betreffen die Haltung während der Stallsaison.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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