Herkunft bei Bio-Lebensmitteln
Frage
Bedeutet die Angabe „NL-Bio-01 EU-Landwirtschaft“, dass das Herkunfts- oder Erzeugerland die Niederlande sind?
Antwort
Nein, die Angabe „NL-Bio-01 EU-Landwirtschaft“ sagt aus, dass die Kontrollstelle für das Produkt in den Niederlanden ist und die Rohstoffe aus der Europäischen Union stammen. Nach Einschätzung von Lebensmittelklarheit reicht diese Information vielen Verbraucher:innen nicht aus. Vielmehr sollte die Nennung der konkreten Herkunftsländer vorgeschrieben sein.
Das EU-Bio-Siegel muss in Verbindung mit dem Code für die zuständige Öko-Kontrollstelle auf dem Produkt gekennzeichnet werden. Dieser setzt sich aus dem Kürzel des Landes, in dem die Kontrollstelle arbeitet, der dort festgelegten Abkürzung für ökologisch oder biologisch (hier „Bio“), sowie der Nummer der Kontrollstelle zusammen. Die von Ihnen beschriebene Angabe kennzeichnet also die Kontrollstelle, die für das Unternehmen zuständig ist, das den letzten Erzeugungs- oder Aufbereitungsvorgang vorgenommen hat.
Neben der Kontrollstelle ist eine Angabe der Herkunft der Rohstoffe für Bio-Lebensmittel vorgeschrieben. Allerdings genügt eine weitgefasste Formulierung, wie „EU-Landwirtschaft“. Diese sagt aus, dass alle landwirtschaftlichen Rohstoffe in der Europäischen Union erzeugt wurden, wobei bis zu fünf Prozent der Zutaten auch aus Drittländern stammen dürfen. Die Angabe eines konkreten Herkunftslandes ist dann erlaubt, wenn alle Rohstoffe aus demselben Land stammen.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Aussagekraft der Herkunftsangabe „EU-Landwirtschaft“ gering. Stattdessen sollte die Angabe der konkreten Herkunftsländer vorgeschrieben sein. Stammen alle Rohstoffe aus einem Land, sollte dieses verpflichtend benannt werden.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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