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Höchstmenge für Koffein

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Höchstmenge für Koffein

Frage

Wie hoch darf der Gehalt an Koffein in Getränken maximal sein? In welchem Gesetz oder welcher Verordnung steht etwas darüber?

Antwort

Die gesetzliche Höchstmenge für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke wird durch die Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung geregelt und liegt bei 320 Milligramm pro Liter.

Beträgt der Koffeingehalt mehr als 150 Milligramm pro Liter müssen Getränke gemäß Lebensmittelinformationsverordnung den Hinweis tragen: „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“. In Klammern muss der Koffeingehalt in Milligramm pro 100 Millilitern angegeben werden. Die Regelungen für den Koffeingehalt gelten nicht für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke auf der Grundlage von Kaffee oder Tee, wenn „Kaffee“ oder „Tee“ in der Bezeichnung steht. Das ist beispielsweise bei Eistee der Fall.

Cola-Getränke enthalten meist etwa 100 Milligramm Koffein pro Liter. Der Koffeingehalt muss daher nicht besonders gekennzeichnet werden. Energydrinks, die in der Regel die maximalen 320 Milligramm pro Liter enthalten, tragen einen Warnhinweis. Zum Vergleich: Filterkaffee enthält etwa 450 Milligramm Koffein pro Liter. Allerdings werden Energydrinks vermutlich in größeren Mengen getrunken als Kaffee.

Sogenannte Energy-Shots dagegen sind konzentrierte Energydrinks und enthalten oft mehr als 320 Milligramm Koffein pro Liter. Sie werden von den Herstellern als Nahrungsergänzungsmittel angeboten und fallen daher nicht unter die Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung. Sie dürfen nur mit einer Verzehrempfehlung verkauft werden, meist eine Portion am Tag.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Christian Schellhorn
18.05.2024 - 21:37

Guten Abend,

mir ist aufgefallen, dass Getränke, wie z.B. Energy Drinks, im Handel nur 30 g/100ml Koffein enthalten, obwohl die Obergrenze 32 g/ 100 ml ist. Warum erhöhen Sie nicht Ihren Gehalt auf 32? Gesetzlich ist das ja konform

Redaktion Lebensmittelklarheit
21.05.2024 - 08:53

Die gesetzliche Höchstmenge liegt bei 32 Milligramm Koffein pro 100 Milliliter. Hersteller können die Rezeptur aber frei gestalten, also auch weniger Koffein bzw. koffeinhaltige Zutaten verwenden. Fragen Sie am besten direkt beim Hersteller nach. 

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