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Ist die Angabe "Premium" bei Eiern erlaubt?

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Ist die Angabe "Premium" bei Eiern erlaubt?

Frage 

Ist es zulässig, auf einer 10er Eierverpackung „Premium“ zu schreiben?

Antwort

Der Begriff “Premium” ist rechtlich nicht definiert. Für Eier, Fleisch und Milch wird er bei zwei freiwilligen Labeln in Zusammenhang mit der Haltungsform verwendet. Um eine Täuschung auszuschließen, müsste auf der Verpackung das jeweilige Label oder zumindest eine Erklärung zu finden sein, welche besondere Eigenschaft die Eier auszeichnet. 

Angaben auf Lebensmitteln dürfen nicht über die Eigenschaften des Produktes täuschen, das gilt auch für Angaben, die eine besondere Qualität vermitteln, beispielsweise „Premium“. Für einige Lebensmittelgruppen wie Fleischerzeugnisse ist in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches definiert, welche Eigenschaften ein Produkt haben sollte, wenn es mit Qualitätsangaben wie „Spitzenqualität“ oder „Premium“ beworben wird. Für Eier gibt es solche Definitionen nicht.

Da es sich bei Eiern um unverarbeitete Lebensmittel handelt, kann sich die Angabe „Premium“ auf Eiern weder auf eine besondere Zusammensetzung noch auf eine besondere Behandlung der Eier beziehen, sondern allenfalls auf die Haltung oder Fütterung der Hühner. 

Der Begriff „Premium“ wird bei zwei freiwilligen Labeln als Haltungsformstufe bei tierischen Lebensmitteln verwendet: 

  • Bei dem relativ verbreiteten, vierstufigen Haltungsformlabel des Handels ist die Haltungsformstufe 4 als „Premium“ bezeichnet. Es wird bislang für Fleisch und Milch verwendet. Die Tiere, von denen das Fleisch oder die Milch stammen, haben beispielsweise deutlich mehr Platz im Stall als üblich, Zugang zum Freiland und erhalten gentechnikfreies Futter. Für Legehennen wurden noch keine Kriterien definiert.
  • Bei dem Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes gibt es nur zwei Stufen: die Einstiegsstufe und die Premiumstufe. Hierfür sind klare Richtlinien, jeweils getrennt für Masthühner, Legehennen, Kühe, Mastrinder und Mastschweine definiert. Ein entsprechendes Label könnte auf Eiern zu finden sein.     

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit müsste auf der Verpackung in jedem Fall ein entsprechendes Label oder eine Erklärung zu finden sein, welche besondere Eigenschaft die Eier auszeichnet. 

Ob die Aufmachung eines Lebensmittels tatsächlich täuschend ist, lässt sich nur anhand der Verpackung im Einzelfall prüfen – im Zweifel vor Gericht. Wenn Sie ein Produkt melden möchten, verwenden Sie bitte das Produktmeldeformular unter „Produkt melden“.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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