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Ist ein Preisaushang auf dem Weihnachtsmarkt Pflicht?

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Ist ein Preisaushang auf dem Weihnachtsmarkt Pflicht?

Frage 

Müssen Schausteller:innen und andere Betreiber:innen von Buden auf dem Weihnachtsmarkt einen Preisaushang haben, der deutlich erkennbar zu sehen ist?

Antwort 

Anbieter von Lebensmitteln, Getränken oder anderen Waren müssen auch auf dem Weihnachtsmarkt die Preise der angebotenen Produkte kennzeichnen.

Bei Speisen oder Getränken im offenen Verkauf, beispielsweise Bratwurst, Waffeln oder Glühwein, ist ein Preisverzeichnis in Form eines gut lesbaren Aushangs oder einer Auslage Pflicht. Maßgeblich ist, dass sich Besucher:innen ohne langes Warten über das Angebot informieren können.

Bei anderen Waren und verpackten Lebensmitteln ist wichtig, dass die Preise dem jeweiligen Lebensmittel oder sonstiger Ware zugeordnet werden können. Hier sind Preisschilder an oder neben der Ware üblich.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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