Ist ein Preisaushang auf dem Weihnachtsmarkt Pflicht?
Frage
Müssen Schausteller:innen und andere Betreiber:innen von Buden auf dem Weihnachtsmarkt einen Preisaushang haben, der deutlich erkennbar zu sehen ist?
Antwort
Anbieter von Lebensmitteln, Getränken oder anderen Waren müssen auch auf dem Weihnachtsmarkt die Preise der angebotenen Produkte kennzeichnen.
Bei Speisen oder Getränken im offenen Verkauf, beispielsweise Bratwurst, Waffeln oder Glühwein, ist ein Preisverzeichnis in Form eines gut lesbaren Aushangs oder einer Auslage Pflicht. Maßgeblich ist, dass sich Besucher:innen ohne langes Warten über das Angebot informieren können.
Bei anderen Waren und verpackten Lebensmitteln ist wichtig, dass die Preise dem jeweiligen Lebensmittel oder sonstiger Ware zugeordnet werden können. Hier sind Preisschilder an oder neben der Ware üblich.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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