Ist Winzerglühwein ein geschützter Begriff?
Frage
Was bedeutet eigentlich „Winzerglühwein“, ist das ein geschützter Begriff?
Antwort
Die Bezeichnung Winzerglühwein ist rechtlich geregelt.
Entsprechend der Weinverordnung, darf ein Glühwein nur als „Winzerglühwein“ gekennzeichnet werden, wenn
- die Trauben von den Rebflächen des auf der Flasche genannten Betriebs stammen und
- der Glühwein vollständig im Betrieb selbst hergestellt wurde.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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