Joghurt „ohne Gelatine“
Frage
Auf einigen Joghurteimern steht "Ohne Gelatine". Ist in normalem Joghurt Gelatine? Oder ist es nur ein Werbetrick?
Antwort
Wird ein Produkt als „Joghurt“ bezeichnet, darf es keine Gelatine enthalten.
Bei den Milcherzeugnissen wird zwischen Standardsorten und Gruppenbezeichnungen unterschieden. Bezeichnungen, wie „Joghurt“ oder „Joghurt mild“ sind Standardsorten und unterliegen strengeren Vorschriften. Die Gruppenbezeichnung lautet „Joghurterzeugnis“.
Der Einsatz von Speisegelatine oder Stärke ist in Joghurterzeugnissen erlaubt, wenn nach der Fermentation eine Wärmebehandlung von mehr als 50 Grad Celsius stattgefunden hat. Das entstandene Lebensmittel wird dann jedoch explizit als „Joghurterzeugnis“ bezeichnet. Die Verwendung dieser Zutaten erfahren Sie in der Zutatenliste.
Weist ein Joghurterzeugnis keine Zutatenliste auf, so wurden nur die für die Herstellung notwendigen Milchinhaltsstoffe, Enzyme und Mikroorganismenkulturen verwendet.
Anders sieht es bei Joghurt mit besonderen Geschmacksrichtungen aus, zum Beispiel Joghurt mit Fruchtzubereitung. Dieser fällt in die Kategorie der „Milchmischerzeugnisse“ und darf deshalb weitere Zutaten für die Erzielung einer besonderen Geschmacksrichtung enthalten. Außerdem sind Stärke und Gelatine als Zutaten erlaubt.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Neuen Kommentar hinzufügen